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Pflegeversicherung wird teurer Warum Eltern jetzt ihren Arbeitgeber kontaktieren sollten

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Der Beitragssatz in der Pflegeversicherung liegt ab Juli 3,40  Prozent des Bruttoeinkommens. Bei Kinderlosen beträgt er 4 Prozent.

Der Beitragssatz in der Pflegeversicherung liegt ab Juli 3,40 Prozent des Bruttoeinkommens. Bei Kinderlosen beträgt er 4 Prozent.

(Foto: imago images/CHROMORANGE)

Die gesetzliche Pflegeversicherung hat im vergangenen Jahr ein sattes Minus verbucht. Deshalb steigen zum neuen Monat die Beiträge. Doch Eltern mit Kindern werden entlastet. Sie sollten deshalb ihren Arbeitgeber über Anzahl und Alter der Kinder informieren.

Zum 1. Juli steigt der Beitragssatz zur Pflegeversicherung von aktuell 3,05 auf 3,4 Prozent. Auch der Beitragszuschlag für Kinderlose steigt dann: von 0,35 auf 0,6 Prozent. Soweit die schlechte Nachricht.

Ebenfalls zum neuen Monat wird der Beitragssatz zur Umsetzung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 7. April 2022 nach der Kinderzahl differenziert. Eltern zahlen dann generell 0,6 Beitragssatzpunkte weniger als Kinderlose. Das ist die gute Nachricht.

Doch damit die Entlastung auch bei den Eltern ankommt, sollten diese aktiv werden. Denn für die Berücksichtigung der Abschläge muss die Anzahl der Kinder unter 25 Jahren gegenüber der beitragsabführenden Stelle, zum Beispiel dem Arbeitgeber oder dem Rentenversicherungsträger, nachgewiesen werden, es sei denn, diesen sind die Angaben bereits bekannt. Bei Selbstzahlern ist der Nachweis gegenüber der Pflegekasse zu erbringen. Insbesondere dem Arbeitgeber ist zwar die Anzahl der Kinder, nicht aber deren Alter bekannt.

Für Mitarbeiter, die privat krankenversichert sind, gibt es keine Änderungen, weswegen in diesen Fällen keine Kinderdaten übermittelt werden müssen, da diese nicht von den Entlastungen profitieren.

Entlastung während der aktiven Kindererziehungszeit

Bis zum 30. Juni 2025 gilt ein Übergangszeitraum. In diesem sollten Mitarbeiter durch Ihre Personalabteilung kontaktiert werden, sofern erforderliche Nachweise eingereicht werden müssen. Eine Beitragssenkung wird in diesen Fällen dann rückverrechnet.

Für kinderlose Versicherte gilt ab dem 1. Juli ein Beitragssatz in Höhe von 4 Prozent. Bei Versicherten mit einem Kind gilt demgegenüber nur ein Beitragssatz von 3,4 Prozent. Ab zwei Kindern wird der Beitrag während der Erziehungsphase bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres um 0,25 Beitragssatzpunkte je Kind bis zum fünften Kind weiter abgesenkt. Nach der jeweiligen Erziehungsphase entfällt der Abschlag wieder. Für das erste Kind bleibt dieser hingegen lebenslang erhalten.

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Es gelten somit folgende Beitragssätze:

  • Versicherte ohne Kinder = 4,00 Prozent (Arbeitnehmer-Anteil: 2,3 Prozent)
  • Versicherte mit 1 Kind = 3,40 Prozent (lebenslang, Arbeitnehmer-Anteil: 1,7 Prozent)
  • Versicherte mit 2 Kindern = 3,15 Prozent (Arbeitnehmer-Anteil: 1,45 Prozent)
  • Versicherte mit 3 Kindern = 2,90 Prozent (Arbeitnehmer-Anteil: 1,2 Prozent)
  • Versicherte mit 4 Kindern = 2,65 Prozent (Arbeitnehmer-Anteil 0,95 Prozent)
  • Versicherte mit 5 und mehr Kindern = 2,40 Prozent (Arbeitnehmer-Anteil 0,7 Prozent)

Der Arbeitgeberanteil beträgt unabhängig von der Anzahl der zu berücksichtigenden Kinder 1,7 Prozent. Für das Bundesland Sachsen gilt die Ausnahme, dass der Arbeitgeberanteil unabhängig von der Anzahl der zu berücksichtigenden Kinder 1,2 Prozent beträgt.

Quelle: ntv.de, awi

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