Warten aufs Gehalt Was Angestellte tun können
24.12.2008, 08:00 UhrWenn sein Arbeitgeber das Gehalt für zwei Monate oder länger nicht gezahlt hat, darf ein Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag fristlos kündigen. Außerdem darf er dann Schadensersatz verlangen. Allerdings sollte dieser Schritt zuvor mit der zuständigen Arbeitsagentur besprochen werden, weil sonst eine Sperrzeit drohen kann.
Wenn das Gehalt nicht kommt, sollten Arbeitnehmer ihre Ansprüche generell möglichst früh geltend machen, rät die Fachzeitschrift "Der Betriebsrat". Denn in vielen Arbeits- und Tarifverträgen seien kurze Verfallsfristen vereinbart. Die betroffenen Arbeitnehmer sollten den Betrieb dabei schriftlich und unter Nennung des genauen Geldbetrages auffordern, das ausstehende Gehalt zu zahlen. Ratsam sei es außerdem, eine Frist dafür zu setzen.
Kein Geld, keine Arbeit
Zusätzlich ist es möglich, vom sogenannten Zurückbehaltungsrecht Gebrauch zu machen. So kann der Mitarbeiter so lange die Arbeit einstellen, bis die Zahlung erfolgt. Bleibt das Gehalt über einen längeren Zeitraum aus, kann der Arbeitnehmer ein gerichtliches Mahnverfahren beantragen oder auf die Zahlung der ausstehenden Summe klagen. Vorsicht ist geboten, wenn der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer ein Entgegenkommen verlangt - etwa was den Zeitpunkt für die Überweisung angeht. In solch einem Fall sollten beide Vertragsparteien eine Stundungsvereinbarung unterzeichnen, die genau festlegt, bis wann das zu passieren hat.
Quelle: ntv.de