Beitragsbemessungsgrenzen steigen Was Gutverdiener zahlen müssen
15.10.2014, 18:01 UhrOb die Rentenversicherung im nächsten Jahr günstiger wird, ist noch nicht raus. Sicher ist aber, dass Arbeitnehmer mit gutem Einkommen etwas weniger netto herausbekommen. Denn sie müssen mehr in die Sozialkassen einzahlen.
Es war abzusehen und jetzt ist es amtlich: Gut verdienende Arbeitnehmer müssen im kommenden Jahr etwas mehr für ihre Sozialversicherungen ausgeben. Weil die Löhne un d Gehälter gestiegen sind, erhöhen sich die Bemessungsgrenzen, bis zu denen Beiträge fällig werden. Das Bundeskabinett hat die "Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2015" heute abgesegnet. Jetzt muss das Gesetz noch durch den Bundesrat, doch dessen Zustimmung gilt als sicher.
Für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung steigt die Grenze bundesweit um 75 Euro auf ein monatliches Bruttoeinkommen von 4125 Euro (49.500 Euro im Jahr). Bleibt es bei den geplanten Beitragssätzen, bedeutet das im Höchstfall eine Mehrbelastung von 6,35 Euro im Monat. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung erhöhen sich die Werte im Westen von 5950 auf 6050 Euro und im Osten von 5000 auf 5200 Euro. Wie sich das konkret auswirkt, ist aber noch unklar, denn ob und wenn ja, um wie viel die Beiträge zur Rentenversicherung im kommenden Jahr sinken werden, ist offen. Bleibt es beim bisherigen Beitragssatz von 18,90 Prozent, wird die Versicherung im Westen um knapp 11 Euro teurer. In Ostdeutschland zahlen Arbeitnehmer dann rund 22 Euro mehr.
Neben den Beitragsbemessungsgrenzen steigt 2015 auch die Versicherungspflichtgrenze, also die Einstiegshürde zur privaten Krankenversicherung. Bislang können sich Angestellte ab einem Jahresbrutto von 53.550 Euro aus der gesetzlichen Krankenversicherung verabschieden. Künftig braucht man ein Mindesteinkommen von 54.900 Euro, wenn man sich privat versichern möchte. Wer bereits in der privaten Krankenversicherung ist, aber unter die Einkommensgrenze rutscht, wird wieder versicherungspflichtig. Das bedeutet aber nicht, dass man zwangsläufig zurück in die gesetzliche Krankenkasse muss. Denn in diesem Fall kann man sich von der Versicherungspflicht befreien lassen, zumindest solange man beim bisherigen Arbeitgeber beschäftigt ist.
Quelle: ntv.de, ino