Ende des Jahres geht's los Was bringen Unisex-Tarife?
04.01.2012, 13:39 UhrIm März letzten Jahres sorgte ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für ein Erdbeben in der Versicherungsbranche: Egal, in welcher Versicherungsart sollen künftig für Männer und Frauen gleiche Beitragssätze gelten. Für die Versicherer fällt damit ein wichtiges Kriterium zur Risikoklassifizierung weg. Günstiger dürften die Policen aber nicht werden.

Männer sind bislang in der Renten-, Lebens- und Krankenversicherung bessergestellt, Frauen bei Kfz-Versicherung und Haftpflicht.
(Foto: Stephanie Hofschlaeger, pixelio.de)
Versicherungsprämien und -leistungen dürfen ab Jahresende nicht mehr vom Geschlecht abhängen. Durch neue EU-Leitlinien sind beispielsweise verschieden hohe Zahlungen von Frauen und Männern für Kfz-Policen nach dem 21. Dezember 2012 nicht mehr erlaubt. Die Branche rechnet wegen der sogenannten Unisex-Tarife mit Teuerungen.
Um welche Versicherungen geht es?
Die im Dezember 2011 vorgestellten EU-Leitlinien betreffen die gängigsten Versicherungsarten für Verbraucher, darunter Lebensversicherung, private Renten- und Krankenversicherung, Kfz-Versicherung und die Privathaftpflicht. Bei ihnen dürfen die Versicherer in Deutschland ihre Konditionen bislang auch vom Geschlecht abhängig machen. Dies ist nach dem 21. Dezember dieses Jahres nicht mehr möglich.
Für welche Verträge gelten die neuen Regeln?
Die neuen Regeln gelten für Verträge, die nach dem 21. Dezember geschlossen werden. Unerheblich ist, ob das Angebot schon zuvor unterbreitet wurde. Außerdem sind laufende Verträge betroffen, die nach dem 21. Dezember auf ausdrücklichen Wunsch des Versicherten verlängert werden. Verträge mit unbestimmter Laufzeit und solche, die sich automatisch verlängern, solange sie nicht gekündigt werden, fallen nicht unter die neuen Regeln.
Warum gibt es bislang unterschiedliche Prämien und Leistungen?
Statistisch gesehen verteilen sich die Risiken bei Männern und Frauen in bestimmten Bereichen verschieden. Ein klassisches Beispiel ist der Straßenverkehr und damit die Kfz-Versicherung. Insbesondere junge Männer bauen überdurchschnittlich viele Unfälle. Bei der Rentenversicherung spielt das höhere Durchschnittsalter der Frauen eine Rolle - sie bekommen im Durchschnitt länger Rente, dafür aber weniger als männliche Versicherte.
Was ist weiter erlaubt?
Die Versicherer dürfen laut EU-Kommission weiter Faktoren wie Gesundheitszustand und familiäre Vorbelastung berücksichtigen. Das ist beispielsweise bei der privaten Krankenversicherung oder bei Berufsunfähigkeitspolicen von Bedeutung. Hier kommt dann doch wieder das Geschlecht ins Spiel. Tritt zum Beispiel in einer Familie gehäuft Brustkrebs auf, haben ein Mann und eine Frau aus dieser Familie nicht dasselbe Erkrankungsrisiko, weil Brustkrebs eine typische Frauenkrankheit ist. Indirekt sind Frauen dadurch benachteiligt.
Dürfen Versicherer das Geschlecht ansonsten noch berücksichtigen?
Ja, unter anderem für die Werbung. Die Unternehmen können beispielsweise weiterhin mit bestimmten Policen gezielt Männer oder Frauen ansprechen. Das jeweils andere Geschlecht muss aber grundsätzlich ebenfalls Zugang zu dem beworbenen Produkt haben.
Werden nun die niedrigeren Prämien an die höheren angeglichen?
Das jedenfalls sagt eine Studie im Auftrag des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Erfahrungen aus anderen Ländern zeigten, dass die Unisex-Tarife zu einem höheren Prämienniveau für beide Geschlechter führen, heißt es in der GDV-Studie. Sie prognostiziert EU-weit etwa Prämienerhöhungen für Frauen in Risikolebensversicherungen um mindestens 30 Prozent. Männer müssten der Studie zufolge künftig in privaten Rentenversicherungen im Schnitt um mindestens fünf Prozent niedrigere Leistungen hinnehmen.
Ähnliches legen auch die Erfahrungen mit Riester-Versicherungen nahe: Hier gelten schon seit 2005 Unisex-Tarife für Neuverträge. Für Männer ist das Riestern seitdem teurer geworden, für Frauen nur geringfügig günstiger, wie eine Studie der DIW zeigt.
Warum ändert sich überhaupt etwas?
Der Europäische Gerichtshof hat in einem Grundsatzurteil im März 2011 festgestellt, dass unterschiedliche Versicherungsprämien und -leistungen für Männer und Frauen eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts darstellen. Dies ist in der EU verboten, den Grundsatz der Gleichbehandlung hält unter anderem die EU-Grundrechtecharta in den Artikeln 21 und 23 fest. Die EU-Kommission hat das Gerichtsurteil in konkrete Leitlinien umgesetzt.
Quelle: ntv.de, AFP