Ratgeber

Markt übersättigt Was, wenn der Fonds stirbt?

Fonds kommen, Fonds gehen, das ist soweit nicht neu. In der Vergangenheit kannte die Entwicklung aber nur eine Richtung: Es wurden weitaus mehr Fonds emittiert, als vom Markt verschwanden. Diese Entwicklung hat sich 2009 erstmals umgekehrt. 405 neu geschaffenen deutschen Fonds stehen bislang über 450 geschlossene gegenüber. Rund 200 davon gehen allein auf das Konto der Allianz Global Investors und der DWS, die im Sommer das große Streichkonzert eingeläutet haben.

Wohin mit dem Geld, wenn der Fonds dichtmacht?

Wohin mit dem Geld, wenn der Fonds dichtmacht?

(Foto: BirgitH, pixelio.de)

Überraschend ist das Fondssterben nicht, der Markt ist in den letzten Jahren immer unübersichtlicher geworden. Und weil das investierte Vermögen nicht parallel zur Anzahl der Fonds wächst, war es nur eine Frage der Zeit, bis einige auf der Strecke bleiben würden. Kaum ein Fonds hat sich ohne Verluste durch die Finanzkrise laviert. Ziehen dann noch die Investoren scharenweise ihr Geld ab, ist das Todesurteil fast schon besiegelt. Doch es trifft nicht nur unterkapitalisierte Fonds. Produkte, die sich zu ähnlich sind, werden fusioniert, andere werden geschlossen, weil sie nicht  mehr zur Anlagestrategie der Investmentgesellschaft passen.

Neuer Fonds, neue Gebühren

Vielen Fonds muss man also keine Träne nachweinen – wenn man nicht gerade selbst darin investiert ist. Dann gibt es mehrere Möglichkeiten. Gesetzlich sind die Fondsgesellschaften verpflichtet, eine Alternative anzubieten, wenn sie einen Fonds komplett schließen. Der Wechsel muss kostenlos sein. Doch auch wenn der Ausgabeaufschlag wegfällt, kann die Sache teuer werden, wenn beim neuen Fonds höhere Verwaltungsgebühren anfallen. Viele Fondsgesellschaften nutzten den Umbau ihrer Portfolios zu einer Anhebung der Preise, warnt die Stiftung Warentest.  Also: Genau prüfen, ob die Anlagebedingungen des alten Fonds auch die des neuen sind und ob sich an den Kostenstrukturen etwas geändert hat. 

Wann kassiert der Fiskus? 

Wer mit dem neuen Fonds unzufrieden ist, kann sich seine Anteile auch auszahlen lassen. Doch hier lauert schon die nächste Tücke: die Steuer. Der Fiskus betrachtet eine Fondsauflösung so, als seien die Anteile regulär verkauft worden. Das ist unproblematisch, wenn man vor 2009 in den Fonds eingestiegen ist und die Anteile mindestens ein Jahr gehalten hat. Dann gilt die alte Spekulationsfrist-Regelung und die Kursgewinne sind steuerfrei. Anders sieht es aus, wenn die Fondsanteile erst dieses Jahr erworben wurden. Dann sind auf eventuelle Gewinne 25 Prozent Abgeltungssteuer zu zahlen. Nimmt man dagegen das Angebot der Investmentgesellschaft an und transferiert das Geld in einen anderen Fonds, bleibt das Finanzamt außen vor. Für Anleger, die rechtzeitig vor 2009 eingestiegen sind, hat diese Lösung besonderen Charme: Die umgetauschten Anteile genießen Bestandsschutz und werden so behandelt, als lägen sie schon von Anfang an im neuen Fonds.

Quelle: ntv.de

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