Keine Sterne in AthenWas, wenn der Urlaubsflug wegen Kerosinmangel gestrichen wird?

Die USA und Israel brechen einen Krieg gegen Iran vom Zaun. Das dürfte einen Verstoß gegen das Völkerrecht darstellen, was aber nicht weiter für Aufregung sorgt. Droht hingegen infolgedessen wegen Treibstoffmangels der Urlaubsflug auszufallen, hört der Spaß für die meisten auf. Welche Rechte Fluggäste dann hätten, lesen Sie hier.
Dieser Tage zeigt sich einmal mehr, dass die Weltwirtschaft zwar an sich eine gute Sache ist, aber durchaus so ihre Tücken hat. Denn wird die Versorgung mit Rohstoffen aus fernen Ländern erschwert, hat dies auch weitreichende Folgen für Menschen hierzulande. Was derzeit vor allem stark gestiegenen Spritpreisen zu erkennen ist. Oder auch daran, dass die durch den Iran-Krieg verminderte Versorgung mit Rohöl auch den Kerosinpreis in die Höhe schießen und das Flugbenzin sogar knapp werden lässt.
Das sind im Zweifelsfall keine guten Nachrichten für Urlauber. Denn Flüge werden vielfach teurer oder könnten sogar wegen einer Kerosinknappheit gestrichen werden. Sollte dies tatsächlich der Fall sein - was keinesfalls eine Prognose darstellen soll - haben Reisende folgende Rechte: Wird ein Flug aufgrund eines Kerosinmangels gestrichen, besteht nach EU-Recht ein Anspruch auf Rückerstattung oder Umbuchung. Kerosinmangel gilt laut aktuellen Einschätzungen eher als betriebliches Problem der Airline und somit als Reisemangel und weniger als außergewöhnlicher Umstand. Allerdings wollen die Airlines nach Angaben der "Bild"-Zeitung erreichen, dass Flugausfälle durch Treibstoffmangel eben doch als außergewöhnliche Umstände gelten – eine rechtliche Kategorie, bei der sie keine Entschädigungen zahlen müssen.
Pauschalreisen können sich nachträglich verteuern
Abgesehen davon ist auch der Pauschalreisende, der seinen Urlaub schon vor Monaten gebucht hat, nicht vor nachträglichen Preiserhöhungen gefeit. Die Geschäftsbedingungen der Reiseveranstalter enthalten dafür in aller Regel sogenannte Änderungs-Vorbehaltsklauseln. Laut Gesetz zählen höhere Treibstoffkosten nach Abschluss des Reisevertrags zu den möglichen Gründen für eine nachträgliche Preiserhöhung. Diese muss spätestens 20 Tage vor Reisebeginn mitgeteilt werden. Das trifft auch auf Kreuzfahrten zu, die rechtlich als Pauschalreisen gelten. Liegt die Erhöhung über acht Prozent, könnten Pauschalurlauber kostenlos von dem Reisevertrag zurücktreten, wie das Europäische Verbraucherzentrum wissen lässt.
Individuell Reisenden darf die Airline hingegen nicht einfach nachträglich den Ticketpreis erhöhen, da es sich hier um eine nachträgliche Vertragsänderung handeln würde.
Sollte ein bereits gebuchter Flug gestrichen werden, haben Verbraucher nach europäischem Recht das Recht auf die Erstattung des Ticketpreises oder können auf die Umbuchung auf einen anderen Flug bestehen. Das gilt immer dann, wenn die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat oder der Flug von einem EU-Flughafen starten soll. Gilt EU-Recht und beharrt der verhinderte Reisende auf einer Umbuchung, können auch die Flüge anderer Gesellschaften als Alternative in Betracht kommen.
Bei Flugstreichungen, die weniger als 14 Tage vor Abflug mitgeteilt werden, können Betroffenen laut der EU-Fluggastrechte-Verordnung auch zusätzliche Entschädigungen in Höhe von bis zu 600 Euro zustehen.