Ratgeber

Amtsgericht gibt Werkstatt Recht Wasser im Porsche womöglich "bauartbedingt"

Ein Urteil des Düsseldorfer Amtsgericht könnte in Zuffenhausen für Aufregung sorgen: Ein Gutachten bescheinigt dem Porsche Cayenne einen Konstruktionsmangel beim Panoramadach. Ein Kunde hatte seine Werkstatt verklagt, nachdem wiederholt Wasser in das Fahrzeug eingedrungen war.

Der Kläger fährt einen Cayenne aus dem Jahr 2005.

Der Kläger fährt einen Cayenne aus dem Jahr 2005.

Unangenehm für den Autobauer Porsche: Das Eindringen von Wasser in einen Porsche Cayenne mit Panoramadach könnte "bauartbedingt" sein. Das hat das Düsseldorfer Amtsgericht mitgeteilt. Vor dem Gericht streitet sich ein Porsche-Fahrer mit seiner Vertragswerkstatt. Er will für eine 4800 Euro teure Reparatur nicht aufkommen. Eingedrungene Nässe hatte die Bord-Elektronik des Geländewagens lahmgelegt (Az.: 52 C 9515/11).

Das Gericht riet dem Mann nun zu einem Vergleich: Für das wiederholte Eindringen von Wasser sei die Werkstatt nicht verantwortlich, wenn dies konstruktionsbedingt sei. Die Leistung der Werkstatt wäre bei korrekter Ausführung der Reparatur erbracht und die Summe zu zahlen. Ob daraus Ansprüche gegen Porsche selbst entstehen könnten, teilte das Gericht nicht mit. Von Porsche war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten, weil das Urteil noch nicht vorlag.

Ein Gutachter hatte die engen Ablaufrinnen des Schiebedachs als Ursache für das Eindringen des Wassers eingestuft. Weil sie schnell verstopfen, sammle sich Regenwasser und dringe durch die Ritzen des durchsichtigen Panoramadachs in den Wagen ein.

Quelle: ntv.de, dpa

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