Ratgeber

Grundsatzurteil gegen Versorger Wasser muss billiger werden

Hessen ist das erste Land, das gegen überhöhte Wasserpreise vorgeht. Jetzt hat der Bundesgerichtshof der Landeskartellbehörde Recht gegeben. Ein Wasserversorger muss seine Preise senken und wahrscheinlich werden bald weitere folgen. Denn das Urteil dürfte bundesweite Signalwirkung haben.

Versorger können die Wasserpreise nicht dach Belieben festsetzen.

Versorger können die Wasserpreise nicht dach Belieben festsetzen.

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Wasserversorger müssen sich künftig schärfere Kontrollen bei ihren Preisen gefallen lassen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt ein Grundsatzurteil gefällt, nach dem Kartellbehörden niedrigere Wasserpreise durchsetzen dürfen, diese aber nicht rückwirkend geltend machen können. Damit erklärten sie das Einschreiten des Hessischen Wirtschaftsministeriums gegen die Preise der Energie- und Wassergesellschaft Enwag für rechtens. Die Behörde hatte das Unternehmen, das mehrheitlich der Stadt Wetzlar gehört, 2007 gezwungen, den Wasserpreis um 29 Prozent zu senken. (Az.: KVR 66/08)

 

Aus Sicht des BGH-Kartellsenats hat die hessische Behörde völlig korrekt die Preise der verschiedenen Wasserversorger miteinander verglichen. Die Enwag hatte dagegen argumentiert, die Verteilung des Wassers sei wegen der Lage Wetzlars am Rande der Mittelgebirge besonders schwierig. Welche Mehrkosten tatsächlich aufgrund dieser topografischen Besonderheiten entstehen, konnte das Unternehmen aber nicht vorrechnen. Deshalb muss die Enwag ihre Preise senken.

Nicht nur Wetzlar ist betroffen


Rückwirkend kann die Landeskartellbehörde die Preise aber nicht senken, entschieden die Richter. Die Kartellwächter wollten mit der Feststellung, dass die Preise schon früher zu hoch waren, Rückforderungen von betroffenen Kunden erleichtern. Obwohl dies nicht gelang, zeigten sich Prozessvertreter Hessens zufrieden. Sie gehen davon aus, dass nun die weiteren anhängigen Kartellverfahren zügig abgewickelt werden. Die Landeskartellbehörde ist bislang gegen neun Versorger vorgegangen und hat in drei Fällen Preissenkungen verfügt. Neben Wetzlar sind Unternehmen in Frankfurt und Kassel betroffen. Diese Verfahren ruhten mit Blick auf die BGH-Entscheidung.

 

Allein in Hessen sind etwa eine Million Menschen von den neun laufenden Kartellverfahren betroffen. Für einen Durchschnittshaushalt mit vier Personen und 150 Kubikmeter Wasserverbrauch pro Jahr in Wetzlar bedeutet die Preissenkung der Kartellbehörde eine Ersparnis von rund 110 Euro pro Jahr.

Unerwünschte "Hilfe"

Hessen ist das erste Land, das gegen überhöhte Wasserpreise vorgeht. Von dem Urteil dürfte deshalb eine bundesweite Signalwirkung ausgehen. Ein entsprechend großes Interesse an dem Prozess war auch für den BGH spürbar: Unmittelbar vor der mündlichen Verhandlung bekam der Kartellsenat ungefragt vom Bundesverband der Wasserwirtschaft ein Rechtsgutachten zugeschickt, "in der Annahme, dass es unser Interesse findet", wie der Senatsvorsitzende Tolksdorf meinte. Erfreut waren die Richter darüber offensichtlich nicht: Dies entspreche nicht dem Stil des Senats, so der Senatsvorsitzende Klaus Tolksdorf.

 

Quelle: ntv.de, ino/dpa

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen