Ratgeber

Unwetterschäden an Haus und Auto Welche Versicherung zahlt

Blitze und Sturm, Regen und Hagel: Unwetter haben in vielen Regionen Deutschlands gewütet. Die Folge: vollgelaufene Keller, umgestürzte Bäume, abgedeckte Dächer oder demolierte Autos. Kommt dafür die Versicherung auf?

Schock für Autobesitzer: Doch bei Unwetterschäden springt die Teilkaskoversicherung ein.

Schock für Autobesitzer: Doch bei Unwetterschäden springt die Teilkaskoversicherung ein.

(Foto: dpa)

Nicht immer komme die Versicherung für Unwetterschäden auf, teilt der Bund der Versicherten (BdV) mit und klärt auf, wann welche Police greift :

Überschwemmung

Eine Hausrat- oder Gebäudeversicherung kommt für Schäden durch Grundwasser, Hochwasser oder Regen nicht auf. Daher sind die vollgelaufenen Keller laut BdV in der Regel nicht versichert. Nur wenn der Kunde auch sogenannte Elementarschäden abgesichert hat, besteht Versicherungsschutz.

Sturm

Sturmschäden sind über die Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgesichert, wenn nachweislich ein Sturm die Ursache war. Ein Sturm hat dabei mindestens Windstärke acht. Die Gebäudeversicherung zahlt Schäden am Haus wie abgedeckte Dächer. Sie zahlt auch für Folgeschäden, wenn zum Beispiel durch das vom Sturm beschädigte Dach Regen eindringt und Wände oder Fußböden beschädigt werden.

Kfz-Versicherung

Sturm- und Hagelschäden am Auto sind mitversichert, wenn mindestens eine Teilkaskoversicherung besteht. Haben Autobesitzer nur eine Haftpflichtversicherung, gehen sie leer aus. Auswirkungen auf den Schadensfreiheitsrabatt hat ein solcher Schaden nicht.

Schäden durch Blitze

Schlägt ein Blitz in das Haus ein, und es bricht ein Feuer aus, ist der entstandene Schaden von der Versicherung gedeckt. Überspannungsschäden an elektrischen Einrichtungen, die auf Blitzschlag beruhen, werden aber in der Regel nicht übernommen.

Bei aufgetretenen Schäden müssen Betroffene die Schäden am Auto, Haus oder auf dem Grundstück unmittelbar der Versicherung melden. Machen sie das schriftlich, sollten sie ein Einschreiben mit Rückschein nutzen, rät der Bund der Versicherten (BdV). Die Schäden sollten gut dokumentiert, wenn machbar nicht sofort beseitigt oder repariert werden. Darüber hinaus sollte die Versicherungssummen sollte so gewählt werden, dass keine Unterversicherung auftritt.

Quelle: ntv.de, dpa

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