Auf der schwarzen Liste Wenn kein Versicherer Sie will
12.01.2011, 09:00 UhrDer Versicherer hat Ihnen gekündigt. Macht nichts, denken Sie. Versicherungen sind eh alles Halsabschneider und davon gibt es schließlich genug. Doch was ist, wenn Sie plötzlich keine Versicherung mehr als Kunde haben will? Das könnte an der schwarzen Liste liegen.

Wenn Diebstähle nur vorgetäuscht wurden, um abzukassieren, landet man auf der schwarzen Liste der Versicherer.
(Foto: picture alliance / dpa)
Die Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) kennt inzwischen fast jeder. Ihr Geschäftszweck ist, ihre Vertragspartner vor Kreditausfällen zu schützen. Rund drei Viertel der Deutschen sind bereits von der Schufa erfasst. Über 460 Millionen Einzeldaten wurden gesammelt. Laut eigener Darstellung trägt die Schufa auch zum Schutz vor Überschuldung bei. Die Schufa sorgt allerdings auch dafür, dass Kredite teurer werden, Verträge abgelehnt und bestimmte Zahlverfahren für bestimmte Personengruppen nicht möglich sind.
Schutz vor Versicherungsbetrug
Weniger bekannt ist hingegen, dass auch die Versicherer kräftig Daten sammeln. Ursprünglich wurde die "schwarze Liste" von der deutschen Versicherungswirtschaft bereits 1993 ins Leben gerufen, um sich vor Versicherungsbetrügern besser schützen zu können. Nach eigenen Angaben entstehen den Versicherern durch Betrug jährlich Schäden in Milliardenhöhe. Hinter der "schwarzen Liste" steckt das Hinweis- und Informationssystem (HIS). Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sind hier rund neun Millionen Daten gespeichert.
Ursprünglich war das HIS eine Warndatei im Kfz-Versicherungsbereich. Im Verlauf sind die Sparten Unfall, Rechtsschutz, Sach, Leben (inklusive Berufsunfähigkeit und Pflegerente, Transport (Reiserücktritt, Reisegepäck) und Haftpflicht hinzugekommen. Versicherungsunternehmen müssen sich nicht am HIS beteiligen. Nach Auskunft des GDV gibt es aber nur noch wenige Versicherer, die das HIS nicht nutzen.
Die einzelnen Versicherungssparten werden nach Angaben des GDV "informationstechnisch völlig separat geführt". Damit soll verhindert werden, dass übergreifende Abfragen erstellt und zu einer Gesamtbewertung des Kunden herangezogen werden. Trotzdem ist nicht ausgeschlossen, dass einzelne Mitarbeiter Zugriff auf mehrere Sparten haben.
Datensammlung nur mit Einwilligung
Aus Sicht der Versicherer erfolgt der Einsatz des HIS im Sinne des Kunden. So ist der Versicherer beispielsweise beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung in der Lage nachzuschauen, welche Krankheiten der Kunde bei anderen Versicherungsabschlüssen angegeben hat. Dies ist natürlich nur möglich, wenn der Kunde zuvor eine Einwilligungserklärung unterschrieben hat. Eine vorgeschriebene Formulierung gibt es zwar nicht, aber der Kunde legitimiert mit seiner Unterschrift den Versicherer, seine Daten im Rahmen der von HIS stattfindenden Erhebung und Verarbeitung zu nutzen. Wer nicht unterschreibt, dürfte – ähnlich wie bei der Schufa – direkt unter Generalverdacht gestellt werden und der Versicherungsvertrag könnte platzen.
Die am HIS beteiligten Versicherer melden im Schadens- und Leistungsfall den Vorgang. Versicherungsnehmer oder dritte Personen erhalten für den Vorgang Punkte. Die Punktevergabe orientiert sich zwar nach vordefinierten Sachverhalten, doch die genauen Kriterien sind geheim. Damit will man nach Angaben des GDV verhindern, dass sich Versicherungsnehmer in betrügerischer Absicht darauf einstellen können. Ab 60 Punkten erfolgt ein Eintrag ins HIS. So erfolgt eine Meldung im Bereich Kraftfahrt beispielsweise bei auffälligen Schadenfällen mit Hinweisen auf einen möglichen Versicherungsmissbrauch, bei Kfz-Diebstahl, -Totalentwendung oder fiktiver Abrechnung.
Liegt ein Eintrag im HIS vor?
Versicherungsnehmer sollten also vermeiden, in diesem Verzeichnis zu stehen. Wurde von der Seite des Versicherers beispielsweise ein Vertrag gekündigt, hat dies oft einen Grund, der auch im HIS landet. Die Wahrscheinlichkeit, dass der neue Versicherer dem HIS angeschlossen ist und bei der Vertragsprüfung auf diesen Vermerk stößt, ist hoch. Die Folge kann eine Ablehnung des Vertragsverhältnisses sein.
Seit April 2009 müssen die Versicherer informieren, wenn sie Einträge vornehmen. Darüber hinaus kann sich jeder erkundigen, ob ein Eintrag über ihn im HIS vorliegt. Der GDV hat hierfür eine zentrale Stelle eingerichtet, in der diese Anfragen beantwortet werden. Bislang ist ausschließlich der postalische Weg möglich. Anfragen sind zu richten an:
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Hinweis- und Informationssystem -
Wilhelmstraße 43/43G
10117 Berlin
Dem Schreiben muss eine lesbare Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) beigefügt werden. Wenn keine Korrektur oder Löschung durch den Versicherer gemeldet wurde, werden die im HIS gespeicherten Daten nach fünf Jahren wieder gelöscht.
Quelle: ntv.de, akl