Urteil aus dem Verkehrsrecht Wer den Schaden durch umgefallenen E-Scooter bezahlt
02.02.2024, 10:50 Uhr Artikel anhören
E-Scooter können nicht nur beim Fahren Schäden verursachen.
(Foto: picture alliance/dpa)
Die Fahrerin eines E-Tretrollers wird auf Schadenersatz verklagt. Sie soll den Roller unsachgemäß abgestellt haben, die Sache ging vor Gericht. Muss die Halterin auch ohne Verschulden haften?
Eine Haftung ohne nachweisbares Verschulden gibt es bei Elektrokleinstfahrzeugen wie E-Scootern nicht. Das geht aus einem Urteil (Az.: 151 C 60/22 V) des Amtsgerichts Berlin-Mitte hervor, über das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins berichtet.
In dem Fall hatte eine Frau ihren E-Scooter auf dem Bürgersteig abgestellt. Später kippte dieser um und beschädigte ein geparktes Auto. Darauf forderte dessen Halter Schadenersatz von der Fahrerin des elektrischen Tretrollers und ihrer Haftpflichtversicherung. Denn der Roller wäre unsachgemäß abgestellt worden.
Muss die Fahrerin auch ohne Verschulden haften?
Die Sache ging vor Gericht. Hier konnten aber keine Anhaltspunkte für ein Verschulden der Fahrerin gefunden werden. Das kann nach Ansicht des Gerichts auch nicht durch einen sogenannten Anscheinsbeweis geschlussfolgert werden, also durch eine auf allgemeiner Lebenserfahrung beruhenden Vermutung. Eine Haftung unabhängig von einem Verschulden gibt es bei Elektrokleinstfahrzeugen demnach nicht. Anders als etwa bei PKW, bei denen das aufgrund der Betriebsgefahr der Fall sein kann.
Außerdem betonte das Gericht, dass es keine allgemeine Pflicht gibt, elektrische Tretroller so abzustellen oder zu sichern, dass auch bei Umstoßen durch Dritte keine Schäden verursacht werden können. Die Klage wurde abgewiesen.
Grundsätzlich gelten für die Nutzung E-Scooter auf der Straße folgende Regeln - das sind die wichtigsten:
- Alkohol: Die Promillegrenzen sind die gleichen wie beim Autofahren. So begeht man ohne Auffälligkeiten mit Werten zwischen 0,5 bis 1,09 Promille eine Ordnungswidrigkeit, der in der Regel 500 Euro Bußgeld, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg folgen. Bei höheren Werten handelt es sich um eine Straftat. Das kann auch schon ab 0,3 Promille der Fall sein, wenn man alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt. Führerschein-Neulinge und alle unter 21 Jahre dürfen nur mit 0,0 Promille an den Lenker.
- Fahrer und Fahrerinnen: Um einen privaten E-Scooter fahren zu dürfen, muss man in Deutschland mindestens 14 Jahre alt sein. Einen Leihroller darf man in der Regel erst ab 18 ausleihen, so der ACE. Denn der Nutzende müsse volljährig sein, um den Vertrag mit dem Verleihdienst schließen zu können. Hier gelten stets die Nutzungsbedingungen der Sharing-Dienste. Auch wenn man das zulässige Gesamtgewicht des Rollers zu zweit nicht überschreitet: Nur eine Person darf mit dem Roller fahren, im Doppel cruisen ist nicht erlaubt. Nebeneinander dürfen zwei Gefährte auch nicht fahren. Bußgelder zwischen 15 und 30 Euro drohen dafür.
- Führerschein und Helm: Ein Führerschein ist genauso wenig erforderlich wie ein Helm - zu Letzterem raten aber Verkehrsclubs wie ACE und ADAC und auch die Prüforganisation DEKRA. Denn der Kopf ist bei E-Scooter-Unfällen besonders gefährdet, zeigt die Unfallforschung. "Ein Fahrradhelm reicht auf dem E-Scooter aus", so Svea Hagen. Beim Kauf sollte darauf geachtet werden, dass er auch Nacken und Schläfen schützt. "Wichtig ist es zudem, den Helm vor dem Kauf im Fachgeschäft auszuprobieren und zu schauen, dass er richtig und bequem sitzt."
- Fahren und Fahrwege: E-Scooter sind erlaubt auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen. Sie müssen Radverkehrsflächen nutzen - unabhängig davon, ob die für Radfahrende benutzungspflichtig sind oder nicht, erläutert das Bundesverkehrsministerium auf seiner Webseite. Nur wenn baulich angelegte Radwege oder Radfahrstreifen fehlen, dürfen E-Tretroller auf die Straße und außerorts auch Seitenstreifen nutzen. Verboten sind sie laut ADAC in der Regel auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung. Wer verbotenerweise auf dem Gehweg rollert, riskiert Bußgelder zwischen 15 und 30 Euro.
Quelle: ntv.de, awi/dpa