Abfindungen Wer kriegt was und wie viel?
02.06.2010, 09:25 UhrAls Wendelin Wiedeking als Porsche-Chef abtrat, bekam er 50 Millionen Euro, Karl-Gerhard Eick ließ sich seinen Abschied von Arcandor mit 15 Millionen Euro vergolden – da hatte er gerade einmal sechs Monate gearbeitet. Wenn Top-Manager eine Stelle antreten, dann in der Regel nicht, ohne vorher eine ordentliche Abfindungsregelung zu vereinbaren. In normalen Arbeitsverträgen sind solche Klauseln eher selten zu finden. Und ein generelles Recht auf Abfindung gibt es auch nicht. Dennoch gibt es diverse Gründe, aus denen sich ein Anspruch ableiten kann.
Wann gibt's Geld?
In einigen Branchen sind Abfindungen über die jeweiligen Tarifverträge geregelt. Solche Rationalisierungsschutz-Verträge greifen bei betriebsbedingten Kündigungen. Auch betriebsintern sind diese Vereinbarungen möglich. Betreibt das Unternehmen Personalabbau im großen Stil, ist die Abfindung oft Teil des Sozialplans.
Individuelle Abfindungen sind meist das Ergebnis von Verhandlungen. Nach einer unfreiwilligen Kündigung haben Arbeitnehmer drei Wochen Zeit für eine Kündigungsschutzklage. Auf diese gerichtliche Prüfung wollen die Unternehmen nicht immer ankommen lassen, das schafft Verhandlungsspielraum. Landet der Fall doch vor Gericht, einigen sich die Parteien oft auf einen Vergleich.
Seit 2004 können Arbeitgeber bei betriebsbedingten Kündigungen auch gleich ein Abfindungsangebot unterbreiten. Damit verpflichten sie sich, dem Arbeitnehmer eine gesetzlich festgelegte Abfindung auszuzahlen, wenn dieser auf eine Klage verzichtet. Bislang machen aber nicht viele Firmen von der Möglichkeit gebrauch, wohl auch, weil sie sich in individuellen Verhandlungen günstigere Konditionen erhoffen.
Wie hoch fällt die Abfindung aus?
Nur in dem oben beschriebenen Fall ist die Höhe der Abfindung festgelegt. Dann gibt es für jedes Jahr der Beschäftigung ein halbes Monatsgehalt. Auch die Arbeitsgerichte entscheiden meist in dieser Größenordnung. Eine allgemeine Regelung gibt es aber nicht. Großkonzerne sind oft großzügiger, und zahlen bei Umstrukturierungsmaßnahmen auch mal ein komplettes Monatsgehalt pro Jahr. In manchen Branchen, wie etwa dem Baugewerbe, ist es aber auch deutlich weniger.
Welche Abzüge gibt es?
Die gute Nachricht: Abfindungen sind Arbeitsentgelt. Deshalb sind sie von Sozialabgaben befreit. Den Fiskus interessiert es allerdings nicht, auf welche Weise die Einnahmen zustande kamen, Steuern sind also trotzdem fällig, seit 2006 auch für kleine Abfindungen.
Abfindung plus Gehalt würden eigentlich dazu führen, dass man in einen höheren Steuertarif rutscht. Um das zu verhindern, werden Abfindungen nach der sogenannten "Fünftelregelung" besteuert. Wie die genau funktioniert, ist in § 34 Abs. 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes geregelt. Das Procedere ist kompliziert, läuft aber letztlich darauf hinaus, dass die Besteuerung für ein Fünftel der Abfindung auf die ganze Summe angewendet wird. Bei Gutverdienern und größeren Abfindungssummen relativiert sich der Steuervorteil durch die Fünftelregelung allerdings. Dann kann der Arbeitgeber die Auszahlung auch über mehrere Jahre strecken. Dass dieses Vorgehen legal ist, hat der Bundesfinanzhof im Januar bestätigt.
Quelle: ntv.de