Ratgeber

Unfall an Engstelle Wer weiterfährt, muss zahlen

Vorfahrt zu haben bedeutet nicht, dass man sie auch bekommt. Manchmal ist es klüger, auf sein Recht zu verzichten. Denn wenn es zu einem Unfall kommt, ist man nicht automatisch auf der sicheren Seite, wie jetzt eine unnachgiebige Autofahrerin lernen musste.

Manche Straßen sind einfach nicht für Gegenverkehr gebaut. Im aktuellen Fall war die Fahrspur aber einfach zugeparkt.

Manche Straßen sind einfach nicht für Gegenverkehr gebaut. Im aktuellen Fall war die Fahrspur aber einfach zugeparkt.

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Egal, ob ein Lieferwagen die Fahrbahn blockiert oder eine Baustelle: Wer ungeachtet des Gegenverkehrs in eine Engstelle brettert, kann sich bei einem Unfall nicht auf seine Vorfahrt berufen. Für den Schaden ist er dann ebenso verantwortlich wie das entgegenkommende Fahrzeug. Das hat das Landgericht Heidelberg klargestellt (Az.: 1 S 14/13).

In dem Fall war die Klägerin innerorts mit ihrem Auto unterwegs gewesen. Weil auf der rechten Seite Fahrzeuge parkten, musste sie auch die linke Seite mitbenutzen, so dass kein Gegenverkehr mehr durchkam. Das hielt die entgegenkommende Autofahrerin aber nicht davon ab, es zu versuchen. Es passierte das Unvermeidliche: Beide Autos kollidierten. Am Wagen der Klägerin entstand dabei ein Streifschaden von 1500 Euro. Den wollte sie von der Versicherung der Unfallgegnerin erstattet haben.

Das Landgericht Heidelberg hat ihr jetzt 50 Prozent des geforderten Schadensersatzes zugesprochen. Beide Frauen seien gleichermaßen für den Unfall verantwortlich gewesen. Unabhängig von der Frage, wer bei Einfahrt in die Engstelle ursprünglich Vorfahrt gehabt habe, hätten beide Fahrerinnen zu dem Zeitpunkt, als sie sich in der Engstelle entgegenkamen, den Unfall dadurch verhindern können, dass sie anhalten, sich verständigen und eine von beiden zurücksetzt. Aufgrund der Beweiswürdigung gelangte die Kammer jedoch zu dem Ergebnis, dass beide Fahrzeuge zum Zeitpunkt der Kollision noch fuhren. Damit hätten beide Fahrerinnen einen "gleichwertigen Verursachungsbeitrag" zu dem Unfall gesetzt und müssten damit auch in gleichem Umfang für die Folgen haften.

Quelle: ntv.de, ino

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