Ratgeber

Bestellen in letzter Minute Wie verbindlich sind die Lieferversprechen?

Amazon wirbt mit der Lieferung "pünktlich zum Fest". Otto garantiert diese sogar. Und auch Tchibo verspricht, dass Ware, die bis zum 21.12. bestellt wird, pünktlich unter dem Baum landet. Aber kann man sich darauf auch verlassen?

Bei Paketdiensten werden vor Weihnachten massenhaft Sonderschichten geschoben.

Bei Paketdiensten werden vor Weihnachten massenhaft Sonderschichten geschoben.

(Foto: ZB)

Das letzte Wochenende vor Weihnachten und immer noch nicht alle Geschenke zusammen? Wer sich nicht durch überfüllte Innenstädte kämpfen möchte, darf auf die Online-Versender hoffen. Viele werben mit kurzfristigen Bestellfristen und versprechen, dass die Ware noch rechtzeitig unterm Baum landet. Was aber, wenn die Lieferung dann doch nicht pünktlich kommt? Eine Handhabe haben Kunden nur in ganz bestimmten Fällen, mahnen Verbraucherschützer.

Wie ernst darf man die Versprechen mit der Lieferung bis zum Fest nehmen?

Allein aus dem Werbeversprechen, dass die Pakete bis Weihnachten da sind, wenn der Kunde bis zu einem bestimmten Termin bestellt, lässt sich noch kein Anspruch ableiten. Die Händler handhaben diese Zusagen auch ganz unterschiedlich.

Der Modeversand Zalando beispielsweise will seine Botschaft zur Bestellfrist lediglich als Hinweis verstanden wissen, dass die Lieferung mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtzeitig ankommt, wie eine Unternehmenssprecherin erläutert. Versandhändler Otto wirbt mit einer kostenfreien "garantierten Lieferung bis zum 24. Dezember". Sollte das Unternehmen diese aber aus eigenem Verschulden nicht einhalten, müsse "im Einzelfall eine Lösung gefunden" werden, sagt ein Sprecher. Amazon wiederum bietet bei verschiedenen Produkten eine Liefergarantie gegen Aufpreis an und verspricht, die Versandkosten zu erstatten, "wenn Ihre Bestellung erst nach dem angegebenen Lieferdatum bei Ihnen ankommt".

Kann man wegen einer späten Zustellung Forderungen erheben?

Es ergeben sich nur Ansprüche, wenn ausdrücklich aus den Kaufunterlagen hervorgeht, dass das Unternehmen eine Lieferung bis zu einem bestimmten Tag garantiert, wie Christian Gollner von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz erklärt. Eine Formulierung wie "innerhalb von zwei bis drei Tagen", "in circa drei Tagen" oder "bis etwa 24. Dezember" reicht als Liefergarantie nicht aus.

Als zugestellt betrachten die Händler in der Regel den ersten Kontaktversuch des Paketzustellers oder die Abgabe der Ware an einer Packstation. In Fällen von höherer Gewalt, etwa starken Schneefall, schließen viele Händler die Liefergarantie aus. Auch wenn die Bezahlung wegen Verschulden des Kunden nicht richtig funktioniert hat oder der Käufer eine falsche Adresse angegeben hat, ist die Garantie hinfällig.

Was, wenn die Bestellung mit klar vereinbartem Liefertermin nicht rechtzeitig ankommt?

"Wenn das vertraglich fest vereinbarte Lieferdatum nicht eingehalten wird, kann der Kunde Verzugsschäden geltend machen", sagt Anne-Katrin Wiesemann von der Verbraucherzentrale Sachsen. Der Käufer kann dem Händler also diejenigen Zusatzkosten in Rechnung stellen, die entstanden sind, weil die Lieferung nicht rechtzeitig ankam. Das kann etwa sein, wenn man in letzter Minute das ursprünglich bestellte Geschenk noch für einen höheren Preis vor Ort besorgen muss.

Dabei ist allerdings Vorsicht geboten: "Eine Lieferung für den 24. Dezember kann auch noch am Nachmittag kommen, wenn keine genaue Uhrzeit zugesagt wurde. Dann kann man die Zusatzkosten nicht dem Händler in Rechnung stellen.

Wird die Ware aber tatsächlich nicht zugestellt, kann der Kunde eine Nachlieferungsfrist setzen. Lässt der Händler auch diese verstreichen, darf der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten. Ist ihm durch das Verschulden des Händlers ein Schaden entstanden, kann er möglicherweise sogar noch Schadenersatz geltend machen.

Was, wenn man ein verspätet geliefertes Geschenk nicht mehr braucht?

Wer die Ware nach dem Fest nicht mehr gebrauchen kann, kann einfach von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Innerhalb von 14 Tagen kann er die Bestellung zurückschicken und bekommt sein Geld wieder erstattet.

Quelle: ntv.de, ino/dpa

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