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Mehrkosten verteilen So teuer wird die Gasumlage für Sie

Die Gasumlage soll Unternehmen entlasten, die wegen der gedrosselten Lieferungen aus Russland anderswo für viel Geld Gas einkaufen müssen, um ihre Verträge zu erfüllen

Die Gasumlage soll Unternehmen entlasten, die wegen der gedrosselten Lieferungen aus Russland anderswo für viel Geld Gas einkaufen müssen, um ihre Verträge zu erfüllen

(Foto: IMAGO/Steinach)

Nun ist es raus: Die Gasumlage belastet Verbraucher ab Oktober um 2,419 Cent pro Kilowattstunde. Das verteuert den Bezug von Gas weiter. Um wie viel und was es sonst noch zu wissen gibt, lesen Sie hier.

Um die Versorgungssicherheit im kommenden Herbst und Winter zu gewährleisten, müssen alle Marktmechanismen des Gasmarkts sowie die Lieferketten so lange wie möglich aufrechterhalten werden, um Insolvenzen von Gashändlern und Dominoeffekte in der Lieferkette der Energiewirtschaft zu verhindern. Zu diesem Zweck schafft die Bundesregierung die Möglichkeit, dass die Gasimporteure ab Oktober 2022 für die zusätzlichen Kosten zur Beschaffung von Ersatzgas einen finanziellen Ausgleich erhalten können, und das für einen begrenzten Zeitraum. Bis Ende September müssen die Unternehmen die höheren Kosten jedoch alleine tragen.

Um den Ausgleich zu finanzieren, wird ein Großteil der Zusatzkosten für das Ersatzgas ab Oktober über die sogenannte Gasumlage von 2,419 Cent pro Kilowattstunde (kWh) auf möglichst viele Schultern verteilt - zunächst auf die der Energieversorger. Diese geben die Umlage dann an die Endverbraucher weiter. Auch Kunden von Unternehmen, welche vorerst auf die Umlage verzichten, müssen diese zahlen. Aber: Je mehr Unternehmen auf die Inanspruchnahme der Umlage verzichten, desto niedriger dürfte diese ausfallen.

Der Mechanismus ist zeitlich bis zum 1. April 2024 befristet. Die Umlage wird monatlich abgerechnet. Sie kann alle drei Monate angepasst werden.

Soweit der Plan, nun zur Praxis. Wie teuer wird es jetzt für Verbraucher?

Teuer. Wobei noch nicht klar ist, ob auf die Zulage auch noch Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent fällig wird. Die Bundesregierung hat sich dafür ausgesprochen, die Umlage von der Mehrwertsteuer zu befreien - entgegen europarechtlichen Bestimmungen.

Für die unterschiedlichen Haushalte würde sich eine Gasumlage von 2,419 Cent inklusive Mehrwertsteuer nach Berechnungen des Vergleichsportals Verivox wie folgt auswirken:

  • Single-Haushalt (5000 kWh Gas pro Jahr): 143,90 Euro Mehrkosten pro Jahr
  • Pärchen-Haushalt (12.000 kWh Gas pro Jahr): 345,40 Euro Mehrkosten pro Jahr
  • Familie (20.000 kWh Gas pro Jahr): 576 Euro Mehrkosten pro Jahr

Die jährlichen Gaskosten für den Musterhaushalt (20.000 kWh) belaufen sich im August 2022 auf durchschnittlich 3568 Euro. Mit Einführung der Gasumlage steigen die Kosten um 576 Euro auf 4144 Euro an. Das entspricht einer Mehrbelastung von 16 Prozent.

Neben der Gasumlage kommen auf Verbraucher weiter steigende Kosten zu: Für August, September und Oktober haben örtliche Gasgrundversorger 166 Preiserhöhungen um durchschnittlich 47,7 Prozent angekündigt. Das entspricht Mehrkosten von rund 914 Euro im Jahr. Die Gasumlage ist hier noch nicht einmal berücksichtigt.

Die Versorger reichen damit die hohen Einkaufspreise an ihre Kunden durch. So sind die Einfuhrpreise für Erdgas, die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gemessen werden, auf Jahressicht um gut 200 Prozent gestiegen. An den Spotmärkten, wo Gas kurzfristig gehandelt wird, haben sich die Preise für Erdgas in den letzten zwölf Monaten mehr als versiebenfacht.

Wann wird die Umlage erstmals auf der Rechnung des Kunden sichtbar?

Die Umlage gilt ab dem 1. Oktober 2022. Sie wird aber nicht unmittelbar auf den Rechnungen sichtbar werden, sondern mit etwas Zeitverzug, denn es gibt aus Verbraucherschutzgründen Ankündigungsfristen im Energiewirtschaftsgesetz von 4 bis 6 Wochen, die eingehalten werden müssen. Daher wird die Umlage mit etwas Zeitverzug wahrscheinlich erstmals im November/Dezember auf den Rechnungen ausgewiesen.

Sind auch Fernwärmekunden von der Umlage betroffen?

Derzeit sind Fernwärmekunden nicht erfasst. Die Frage wird derzeit geprüft.

Wer prüft die Berechnung der Zusatzkosten?

Die Gasimporteure müssen die entstandenen Mehrbeschaffungskosten von einem Wirtschaftsprüfer oder weiteren in der Verordnung genannten Prüfern testieren lassen und nur diese tatsächlichen Mehrbeschaffungskosten können von den Gasimporteuren geltend gemacht werden. Daneben hat die Bundesnetzagentur als unabhängige Behörde eine Überwachungsfunktion.

Die Bundesregierung Regierung hat "zielgenaue Entlastungen" versprochen, besonders für jene, die wenig Geld haben und besonders unter den Preissteigerungen leiden. Welche genau - dazu gibt es noch keine Festlegungen.

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Ist eine Entlastung der Gaskunden geplant?

Ja, die Bundesregierung hat angesichts der hohen Preise bereits zwei Entlastungspakete auf den Weg gebracht. Jetzt werden weitere, zielgenaue Entlastungen folgen. Dabei ist es ihr besonders wichtig, jene zu unterstützen, die wenig Geld haben und daher besonders unter den Preissteigerungen leiden. Zu den bislang vereinbarten, neuen Entlastungen gehört eine Reform des Wohngeldes und eine Einführung des Bürgergelds. Außerdem sollen die Kündigungsschutzregeln für Mietwohnungen und Energieverträge überprüft werden, sodass überforderten Mietern der Mietvertrag oder Energiekunden der Liefervertrag nicht gekündigt wird.

(Dieser Artikel wurde am Montag, 15. August 2022 erstmals veröffentlicht.)

Quelle: ntv.de

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