Ratgeber

Kurioses von der Hausverwaltung Rauchverbot auf dem Balkon

Eine Berliner Hausverwaltung macht sich für den Nichtraucherschutz stark - allerdings etwas zu stark. In einem Aushang teilt sie den Mietern mit, dass aufgrund der neuen rechtlichen Lage, zu deren Umsetzung sie verpflichtet sei, den Mietern des Hauses ab sofort das Rauchen im Treppenhaus und auf den Balkonen nicht mehr gestattet ist.

Darüber hinaus fordert die Hausverwaltung auf: "Sofern Sie in Ihrer Wohnung rauchen, stellen Sie sicher, dass Fenster und Wohnungstür dabei geschlossen bleiben." Denn auch über Fenster und Balkone dürfe kein Rauch in andere Wohnungen gelangen.

Völliger Unsinn, meint dazu Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund gegenüber n-tv.de: "Fenster schließen und auf Balkonen Rauchverbote verhängen geht nicht, weil dies zum ganz normalen Mietgebrauch gehört."

Das Treppenhaus hingegen gehört zu den Gemeinflächen, die nicht der individuellen Nutzung zugeordnet sind. Deshalb kann dort ein Rauchverbot verhängt werden. Das Gleiche gilt für den Fahrstuhl, den Keller, den Speicher und alle gemeinschaftlich genutzten Räume.

Dass die Hausverwaltung, um das Rauchen zu verhindern, im Treppenhaus deshalb sogar Rauchmelder installiert, die bei der Feuerwehr einen Alarm auslösen, bringt wohl nur Außenstehende zum Schmunzeln. Einen versehentlich oder mutwillig ausgelösten Alarm will die Hausverwaltung nämlich den Mietern in Rechnung stellen.

Quelle: ntv.de

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