Stornieren oder abwarten? Rechte bei Airline-Streik
28.08.2012, 12:47 Uhr
"Örtlich und zeitbegrenzt" wollen die Flugbegleiter bei der Lufthansa in den nächsten Wochen ihre Arbeit niederlegen. Angekündigt werden die Streiks immer erst wenige Stunden vorher. Welche Rechte haben sie?

Tagelange Streiks sind unwahrscheinlich, etwas chaotisch könnte es trotzdem werden.
(Foto: REUTERS)
Jetzt ist es amtlich: Die Stewardessen und Stewards der Lufthansa streiken wieder - dieses Mal in Berlin. Wie heftig der Arbeitskampf ausfallen wird, ist noch nicht abzusehen. Sicher sind aber die Rechte, die Fluggästen zustehen, wenn Flüge später starten oder ganz gestrichen werden.
Die schlechte Nachricht vorweg: Anspruch auf eine pauschale Ausgleichszahlung haben die Lufthansa-Gäste nicht, wenn ein Flieger nicht abhebt. Erst vergangene Woche hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Fluggesellschaften nicht für Streiks zur Verantwortung gezogen werden können. Deshalb gibt es - anders als etwa bei technischen Defekten - keinen Schadenersatz.
Essen, trinken, telefonieren
Allerdings müssen Fluggesellschaften die Wartezeiten für die Reisenden erträglich gestalten. Verzögert sich der Start um mehrere Stunden, muss es für die Fluggäste zumindest etwas zu essen und zu trinken geben. In der Regel werden dann einfach Gutscheine für die Flughafengastronomie verteilt. Außerdem haben die Passagiere Anspruch auf zwei Telefongespräche auf Kosten der Fluggesellschaft. Alternativ können es auch zwei Faxe oder E-Mails sein.
Ab wann es besondere Betreuung geben muss, hängt von der Länge des Fluges ab. Bei Kurzstrecken bis 1500 Kilometern gilt eine Wartezeit von zwei Stunden als Grenze, bei Mittelstrecken bis 3500 Kilometer sind es drei Stunden und bei Langstrecken vier Stunden.
Ist absehbar, dass am jeweiligen Tag keine Maschine mehr geht, muss die Fluggesellschaft für eine Hotelübernachtung und den Transfer dorthin sorgen. Pritschen am Flughafen aufzustellen, ist keine Alternative.
Alternativen suchen
Grundsätzlich muss die Fluggesellschaft dafür sorgen, dass Passagiere so schnell wie möglich an ihr Ziel kommen. Das muss nicht unbedingt mit dem Flugzeug sein: Bei innerdeutschen Flügen kann auch eine Ersatzbeförderung per Bus oder Bahn organisiert werden. Beim Lufthansa-Schalter kann man sein Flugticket gegen einen Gutschein für eine Bahnkarte eintauschen. Alternativ kauft man sich selbst ein Bahnticket und reicht es später bei der Lufthansa ein.
Drohen unzumutbar lange Wartezeiten können sich Passagiere auch nach Ersatzflügen bei anderen Airlines umsehen. Vorher sollte man allerdings unbedingt Rücksprache mit der Fluggesellschaft halten, sonst droht nachträglich Streit um die Kostenerstattung. Wer rechtzeitig mitbekommt, dass ein Flug gestrichen wird, kann die Buchung auch einfach kostenlos stornieren. Dann gibt es Geld zurück und man kann sich auf eigene Faust nach Alternativen umsehen.
Quelle: ntv.de, ino