Ratgeber

Rache der Zahlendreher Überweisung raus, Geld weg

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Seit Wochen verschicken die Banken neue Allgemeine Geschäftsbedingungen. Der Grund: Bis Ende Oktober muss die EU-Richtlinie zur Umsetzung und Neuerung beim Zahlungsverkehr (SEPA = Single Euro Payments Area) umgesetzt werden. Das klingt zwar nach gähnender Langeweile, aber für Bankkunden – also fast jeden Deutschen – hat dies teils gravierende Folgen.

Sorgfalt sollte man beim Ausfüllen einer Überweisung oder der Eingabe der Daten beim Online-Banking walten lassen, sonst kann es schon mal passieren, dass der falsche Empfänger das Geld erhält. Bislang wurde der Name des Zahlungsempfängers mit der Kontonummer abgeglichen. Stimmten die Daten nicht überein, ging die Überweisung an den Auftraggeber zurück. Dies ist nun nicht mehr vorgeschrieben. Die Bank kann die Überweisung ausführen, wenn die vom Auftraggeber angegebene Kontonummer existiert. Bei einer Fehlbuchung kann man nur auf die Einsicht desjenigen setzen, der die Zahlung erhalten hat. Das zivilrechtliche Recht, das Geld zurück zu erhalten, bleibt natürlich bestehen.

Kürzere Banklaufzeiten

Die Überweisungsträger in vielen Banken haben sich äußerlich schon seit über einem Jahr verändert. Insgesamt werden damit Zahlungen ins EU-Ausland einfacher. So ist beispielsweise künftig auch der Lastschrifteinzug europaweit möglich. Wer beispielsweise ein Ferienhaus im EU-Ausland besitzt, kann die Stromrechnung von seinem deutschen Bankkonto abbuchen lassen. Außerdem sollen Zahlungen künftig genauso schnell ausgeführt werden, wie dies im Inland der Fall ist. Den Banken wird hierfür noch eine Übergangsfrist bis 2012 eingeräumt. Danach muss die Zahlung innerhalb eines Bankarbeitstages abgewickelt sein. Bei Zahlungen per Beleg hat die Bank dann zwei Arbeitstage Zeit.

Die IBAN kann auch für den innerdeutschen Zahlungsverkehr eingesetzt werden.

Die IBAN kann auch für den innerdeutschen Zahlungsverkehr eingesetzt werden.

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Die neuen internationalen Kennungen, die für die EU-Zahlungen nötig sind, heißen IBAN (internationale Kundennummer) und BIC (internationale Bankleitzahl). Im Inland gibt es noch keine Verpflichtung, diese internationalen Kennungen einzusetzen. Hier dürfen wie bisher Kontonummer und Bankleitzahl verwendet werden, aber auch national können die internationalen Kennungen eingesetzt werden.

Kürzere Widerspruchsfrist

Verkürzt hat sich allerdings die Frist für eine Lastschriftrückgabe. Bislang war es möglich, bis zu sechs Wochen nach Rechnungsabschluss, der zum Ende des Quartals erfolgt, eine Abbuchung vom eigenen Konto wegen Widerspruchs zurückbuchen zu lassen. Künftig ist dies nur noch bis zu acht Wochen nach dem Tag der Kontobelastung möglich.

Die üblichen Regeln zur Sperrung von Karten bei Diebstahl oder anderem Verlust gelten weiter. Aber die neuen AGBs sehen vor, dass Kunden bei Missbrauch ihrer Zahlkarte mit 150 Euro pro Betrugsfall mithaften. Bislang sind es 500 Euro pro Tag. Voraussetzung für die geringe Mithaftung ist aber, dass der Kunde mit Karte und Geheimnummer (PIN) sorgfältig umgegangen ist. Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt davor, die Neuerung als Freibrief für einen sorglosen Umgang mit der Karte zu verstehen: "Kann dem Verbraucher grob fahrlässiges Verhalten etwa im Umgang mit der PIN-Nummer nachgewiesen werden, wird er auch den eventuell höheren finanziellen Schaden tragen müssen."

Die Volks- und Raiffeisenbanken und die Sparkassen haben angekündigt, dem Kunden im Missbrauchsfall den vollen Schaden zu ersetzen, sobald der Kunde die Karte gesperrt hat. Bei grober Fahrlässigkeit soll die Haftung auf den täglich verfügbaren Betrag begrenzt sein. Auch für das Online-Banking gelten neue Haftungsregeln: Sobald ein Kunde sein Online-Banking - etwa nach einem unerwünschten Zugriff - gesperrt hat, haftet er nicht mehr, teilen die Institute mit. Vor der Sperranzeige haftet der Kunde mit 150 Euro, wenn er die Sorgfaltspflichten beachtet hat.

Quelle: ntv.de

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