Kaum ein Tag ohne Anklage CR7-Selfie beschert Portugal Uefa-Verfahren
19.06.2016, 14:43 Uhr
Ein Foto mit dem Superstar - für den portugiesischen Verband wird diese Aktion wohl eine Strafzahlung nach sich ziehen.
(Foto: dpa)
Nach der Nullnummer gegen Österreich stürmt ein Fan auf den Platz, um ein Selfie mit Cristiano Ronaldo zu schießen. Die Aktion stört CR7 nicht - wohl aber die Uefa. Gegen Portugal wird ein Verfahren eröffnet. Damit ist das Land nicht alleine.
Fast jeden Tag ein Disziplinarverfahren: Die Statuten-Wächter der Europäischen Fußball-Union Uefa haben ein Ermittlungsverfahren gegen die EM-Teilnehmer Portugal, Ungarn und Belgien eingeleitet. Die Portugiesen müssen sich dafür verantworten, dass im Rahmen des 0:0 gegen Österreich ein Fan auf den Platz geflitzt war, um mit Superstar Cristiano Ronaldo ein Selfie zu machen. Wann der Fall verhandelt wird, ist noch unklar. Die kuriose Aktion wird Portugals Verband aber wohl nicht allzu teuer zu stehen kommen - vermutlich wird die Konsequenz eine kleinere Geldstrafe sein.
Den Belgiern wird nach dem 3:0 gegen Irland das "Zündeln" und Objektwerfen vorgeworfen. Auch hier ist noch nicht bekannt, wann die Verhandlung stattfinden soll. Der ungarische Fall, in dem es um das Zünden von Feuerwerkskörpern, Werfen von Objekten sowie Zuschauer-Ausschreitungen im Spiel gegen Island (1:1) geht, wird am Dienstag (21. Juni) verhandelt.
Die Uefa-Disziplinarkommission hat damit während der Europameisterschaft alle Hände voll zu tun. Ein Überblick über die bisherigen Verfahren während der EM:
12. Juni
- Ermittlungsverfahren gegen Russland nach dem 1:1 gegen England in Marseille. Anklage: Zünden von Feuerwerkskörpern, rassistisches Verhalten, Zuschauerausschreitungen. Die Strafe: 150.00 Euro Geldstrafe, EM-Ausschluss auf Bewährung.
- Ermittlungsverfahren gegen Albanien nach dem 0:1 gegen die Schweiz in Lens. Anklage: Verbotene Banner, Zünden/Werfen von Feuerwerkskörpern. Verhandlung: 21. Juli.
13. Juni
- Ermittlungsverfahren gegen die Türkei nach dem 0:1 gegen Kroatien in Paris. Anklage: Zünden von Feuerwerkskörpern, Werfen von Objekten. Verhandlung: 21. Juli.
- Ermittlungsverfahren gegen Kroatien nach dem 1:0 gegen die Türkei in Paris. Anklage: Zünden von Feuerwerkskörpern, Platzsturm (Flitzer). Verhandlung: 21. Juli.
16. Juni
- Ermittlungsverfahren gegen Ungarn nach dem 2:0 gegen Österreich in Bordeaux. Anklage: Zünden von Feuerwerkskörpern. Verhandlung: noch offen.
- Ermittlungsverfahren gegen Rumänien nach dem 1:1 gegen die Schweiz in Paris. Anklage: Zünden von Feuerwerkskörpern. Verhandlung: noch offen.
18. Juni
- Ermittlungsverfahren gegen Kroatien nach dem 2:2 gegen Tschechien in Saint-Etienne. Anklage: Zünden von Feuerwerkskörpern, Werfen von Objekten, Zuschauerausschreitungen, rassistisches Verhalten. Verhandlung: 20.Juni.
- Ermittlungsverfahren gegen die Türkei nach dem 0:3 gegen Spanien in Nizza. Anklage: Zünden von Feuerwerkskörpern, Werfen von Objekten, Platzsturm.Verhandlung: noch offen.
19. Juni
- Ermittlungsverfahren gegen Ungarn nach dem 1:1 gegen Island in Marseille. Anklage: Zünden von Feuerwerkskörpern, Werfen von Objekten, Zuschauerausschreitungen. Verhandlung: 21. Juni
- Ermittlungsverfahren gegen Belgien nach dem 3:0 gegen Irland in Bordeaux. Anklage: Zünden von Feuerwerkskörpern, Werfen von Objekten Verhandlung: noch offen.
- Ermittlungsverfahren gegen Portugal nach dem 0:0 gegen Österreich in Paris. Anklage: Platzsturm (Flitzer). Verhandlung: noch offen.
Quelle: ntv.de, fma/sid/dpa