Eltern haften nicht für ihre Kinder Abzocke per R-Gespräch
07.07.2004, 15:11 UhrEltern müssen nach einem Urteil des Landgerichts Braunschweig nicht die Kosten für ein von ihren Kindern angenommenes R-Gespräch übernehmen. Grundsätzlich besteht zwar eine Haftungspflicht der Anschlussinhaber für die Telefonkosten ihrer Kindern, wie das Gericht mitteilte. Dies gelte jedoch nur für die üblichen Telekommunikationsdienstleistungen. Bei R-Gesprächen, die durch das Drücken einer Tastenkombination angenommen werden, bleibt dem Angerufenen nach Ansicht der Richter zu wenig Zeit, um sich über die entstehenden Kosten umfassend klar zu werden (AZ: 8 S 218/04).
Im vorliegenden Fall hatte ein Anbieter eine Kundin auf Zahlung von Telefongebühren in Höhe von rund 1.600 Euro verklagt. Die 15-jährige Tochter der Beklagten hatte ohne das Wissen ihrer Mutter mehrmals mit einem Bekannten telefoniert, der sie über Handy mittels R-Gespräch angerufen hatte.
Das Gericht bestätigte ein früheres Urteil des Amtsgerichts Braunschweig. Das Unternehmen nahm die Berufung zurück, das Urteil ist somit rechtskräftig.
Quelle: ntv.de