Technik

Kampf gegen Internet-Zensur Anbieter erzielen Teilerfolg

Im Kampf gegen Zensur im weltweiten Datennetz haben deutsche Internet-Anbieter einen ersten Teilerfolg erzielt. Als erste Instanz lehnte das Verwaltungsgericht Minden (Nordrhein-Westfalen) eine von der Düsseldorfer Bezirksregierung angeordnete sofortige Sperrung zweier rechtsextremer Seiten aus den USA ab. Doch aufatmen können die Verfechter der grenzenlosen Meinungs- und Informationsfreiheit noch nicht.

"Das Gericht hat erkannt, dass die Sperrverfügung nicht sperrt - nicht in NRW und schon gar nicht darüber hinaus", kommentierte der Vorstand des Verbandes der Deutschen Internetwirtschaft eco, Oliver Süme, den Richterspruch vom Mittwoch. Von der Entscheidung erhofft er sich eine Signalwirkung für weitere 17 Klagen gegen die Auflage aus Düsseldorf. Auch Lars Weiler vom Chaos Computer Club, der sich vehement gegen Zensur im Internet einsetzt, zeigte sich erfreut: "Das kann man als ersten Erfolg werten."

Die Düsseldorfer Bezirksregierung verpflichtete im Februar erstmals in Deutschland nordrhein-westfälische Internet-Anbieter dazu, Seiten mit rechtswidrigen Inhalten aus dem Netz zu nehmen. Sie hatte 76 Providern Sperrungsverfügungen zugestellt. 18 Anbieter hatten dagegen Klage eingereicht. Der Streit gilt als bundesweiter Präzedenzfall. "Trotz dieser Ablehnung hoffen wir weiter auf einen Sieg", sagte Regierungssprecher Hans-Peter Schröder. Er verwies darauf, dass der Kern des Streits - nämlich die generelle Sperrung von rechtswidrigen Seiten - davon nicht betroffen sei. Wann es dazu ein endgültiges Urteil geben wird, sei noch nicht absehbar.

"Ein kritischer Beobachter muss sich selbst eine Meinung bilden können, ansonsten ist es ein massiver Eingriff in die Meinungsfreiheit", klagte Weiler. Eco-Geschäftsführer Harald Summa sieht in der Sperrung bestimmter Seiten keine Lösung der Probleme". "Außerdem ist die Sperrung für die einzelnen Anbieter ein Riesenaufwand und nicht zumutbar."

Die populäre Suchmaschine "Google" hatte vor einiger Zeit freiwillig mehr als 100 Seiten mit rechtswidrigem Inhalt aus ihren deutschen und französischen Versionen verbannt. Als fünftgrößte Site des Internet-Globus erreicht Google mehr als zwei Milliarden Webseiten, über 100 Millionen Anfragen werden jeden Tag beantwortet.

"Entsprechend den lokalen Gesetzen haben wir Seiten gelöscht, die im Konflikt mit der deutschen Rechtsprechung stehen", begründete Google-Kommunikationsdirektor David Krane den Schritt. Kritiker monierten die heimliche "Selbstzensur " der Internet-Suchmaschine. Die Nutzer seien nicht über die gelöschten Seiten informiert worden. "Das ist aber kein Präventiv-Filter", räumte Krane ein. "Die Löschung hat keinen Effekt auf andere Google-Sites." Denn die Entfernung umstrittener Seiten verhindert noch längst nicht den Zugang. Sucht man zum Beispiel bei google.de direkt nach den von der Düsseldorfer Behörde auf den Index gesetzten Adressen, werden lediglich andere Seiten angezeigt, die diesen Begriff enthalten.

Dennoch kann auch ein Laie nach nicht allzu intensiver Suche die rassistischen Seiten unter dem Deckmantel eines unverfänglichen Namens finden. In ausländischen Google-Versionen wie google.com oder google.at sind die Adressen nach wie vor problemlos erreichbar. Das wiederum bestärkt die Gegner der Verfügung. "Die Inhalte der Seiten können ohne Schwierigkeiten unter anderen Adressen wieder auftauchen oder sind über andere Provider verfügbar", erklärte Summa. Auch Weiler ist sicher: "Wer eine Seite finden will, schafft das auch."

Sandra Degenhardt, dpa

Quelle: ntv.de

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