Online-Recht zur Werbung per E-Mail Anwalt setzt sich gegen T-Online durch
14.02.2001, 17:54 UhrSchon mal Werbe-E-Mails von T-Online bekommen? Müssen Sie nicht, auch wenn Sie Kunde sind. Ein Münchner Anwalt hat sich dagegen gewehrt.
Der Anwalt hat sich gegen die Telekom-Tochter T-Online mit seinem Begehren durchgesetzt, von Werbung des Unternehmens per E-Mail verschont zu bleiben. Ein Telekom-Sprecher in Bonn bestätigte am Mittwoch einen entsprechenden Bericht der Hamburger Illustrierten "Stern". T-Online habe eine Unterlassungserklärung abgegeben, bevor es zur mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht München gekommen sei.
Nach Angaben des Telekom-Sprechers hatte das Unternehmen vor seinem Börsengang im November 1996 zwei E-Mails an die damals rund vier Millionen Kunden der Tochter T-Online gesandt, um sie über die Möglichkeit des Aktienkaufs zu informieren. Als einziger Kunde habe sich der Münchner Anwalt über diese Werbeaktion beschwert.
Der Telekom-Sprecher betonte, dass die Zusicherung, keine unerwünschte E-Mail über T-Online zu erhalten, nur für den Einzelfall des beschwerdeführenden Anwalts gelte. Allerdings gehe T-Online "mit dem Thema sehr sehr restriktiv um". Es gebe keine E-Mail-Eigenwerbung für neue Produkte der Telekom. Die E-Mail-Aktion zum Börsengang sei eine Ausnahme gewesen.
Quelle: ntv.de