Handy-Rechnung der Kinder Eltern müssen nicht zahlen
07.11.2004, 15:56 UhrEltern müssen die Handy-Rechnung ihrer Kinder nicht zahlen, wenn die Kinder minderjährig sind und den Mobilfunk-Vertrag auf eigene Faust abgeschlossen haben. Dies berichtet der "Tagesspiegel" unter Berufung auf die Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Brandenburg, Sabine Fischer. Demnach brauchen Minderjährige zwischen sieben und 18 Jahren die Einwilligung ihrer Eltern, damit der Vertrag wirksam wird.
Stimmen die Eltern dem Vertragsschluss nicht zu, bleiben die Anbieter auf den Kosten für den monatlichen Grundpreis und den Verbindungsentgelten sitzen. Nach Erfahrungen aus der Beratungspraxis gehören Handy-Verträge zu den häufigsten Gründen für eine Verschuldung von Familien.
Quelle: ntv.de