Unliebsamer Arbeitnehmer Email-Filter verboten
17.01.2005, 11:30 UhrDas gezielte Ausfiltern der E-Mails eines bestimmten Absenders kann strafbar sein. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Streit zwischen einer baden-württembergischen Hochschule und einem ehemaligen wissenschaftlichen Mitarbeiter entschieden
Der Mann war 1998 im Unfrieden aus der Hochschule ausgeschieden, hielt danach aber per Mail Kontakt mit dort beschäftigten Wissenschaftlern und Freunden. Die Hochschule hatte im Herbst 2003 veranlasst, dass alle von dem früheren Mitarbeiter stammenden oder an ihn gerichteten E-Mails technisch ausgefiltert wurden - ohne Benachrichtigung von Absender und Empfänger.
Wer als Verantwortlicher für einen Unternehmens- oder Hochschulserver elektronische Briefe unterdrückt, macht sich dem Urteil zufolge wegen der Verletzung des Post- und Briefgeheimnisses strafbar (Aktenzeichen 1 Ws 152/04). Etwas anderes gilt laut der Kammer nur bei Vorliegen eines besonderen Rechtfertigungsgrundes, beispielsweise bei der Abwehr drohender Virenangriffe. Den Ort der Hochschule nannte das Gericht nicht, um das Ermittlungsverfahren nicht zu beeinträchtigen.
Quelle: ntv.de