Technik

Gericht gibt Käuferin Recht Fotos im Netz bindend

Wer im Internet etwas ersteigert, muss sich auf die Fotos und Beschreibung der angebotenen Gegenstände verlassen können. Dies entschied das Landgericht Trier und gab damit einer Klägerin Recht.

Die Frau hatte eine Puppe für 755 Euro ersteigert. Der Anbieter hatte ihr zuvor per E-Mail versichert, es handele sich um ein Original. Die Käuferin stellte jedoch fest, dass Kopf und Körper der erworbenen Puppe nicht zusammenpassten.

Nach Darstellung des Gerichts war in dem elektronischen Schriftverkehr vereinbart worden, dass die Puppe den Originalkörper habe. Bei einer Versteigerung im Internet komme zwischen Bieter und Verkäufer ein Kaufvertrag zu Stande. Sei die Ware mangelhaft und nicht wie beschrieben, habe der Käufer Anspruch auf Rückzahlung des Geldes, befand das Landgericht Trier, das mit seinem Urteilsspruch eine bereits zuvor getroffene Entscheidung des Amtsgerichts Bitburg bestätigte.

Quelle: ntv.de

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