Streit um Ebay-Kauf Gericht stoppt falsche Bewertung
12.10.2006, 12:34 UhrBei Ebay-Auktionen gibt es immer wieder Streit um (vermeintlich) falsche Bewertungen. Die Rechtssprechung zum Thema ist widersprüchlich und findet in unregelmäßigen Abständen den Weg in die Medien.
Im jüngsten Fall hat das Landgericht Heidelberg entschieden, dass sich ein Internet-Händler gegen negative oder falsche Bewertungen seiner Ware mit einer Einstweiligen Verfügung zur Wehr setzen kann. Im konkreten Fall wurde einer Frau untersagt, "wörtlich oder sinngemäß die Behauptung aufzustellen", bei einem Süßwasserzuchtperlenkreuz handele es sich um unechte Ware.
Der Verkäufer des Schmuckstücks war von der Frau mit den Worten "Ware laut Juwelier nicht sehr wertvoll (teurer Versand für unechte Ware" bewertet worden. Das Gericht verurteilte sie dazu, die Bewertung zu beseitigen bzw. herauszunehmen.
Im gleichen Fall hatte zuvor das Landgericht Bad Kreuznach ganz anders entschieden und befunden, unabhängig davon, ob die Behauptung zutreffe, setze eine Einstweilige Verfügung eine Wiederholungsgefahr voraus. Daran fehle es hier. Denn mit der Bewertung sei der Vorgang bei Ebay abgeschlossen. Auch sei nicht ersichtlich, dass der Käufer seine Bewertung im Rahmen dieser Internet-Plattform noch einmal wiederholen könne.
Quelle: ntv.de