Zoll-Auktionen per Internet Hammer-Angebote
15.03.2001, 17:00 UhrDas Gewehr hat leider ein paar Rostflecke, aber ansonsten ist es intakt. Möchte ja auch sein - bei dem Preis. Bei rund viertausend Mark liegt das aktuelle Gebot. Wer keinen Waffenschein, aber dafür einen Führerschein hat und einen guten Tausender drauflegt, kann statt der Flinte einen Mitsubishi bekommen. Der ist zwar auch nicht mehr ganz neu, aber dafür schön dunkelrot. Und er fährt.
Verkäufer von Waffe und Auto ist die zentrale hessische Vollstreckungsstelle des Zolls in Bad Hersfeld. Sie bietet die Ausbeute ihrer Beamten aus Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland seit Februar probeweise zweimal im Monat per Internet-Auktion an. Zur Auswahl stehen alle möglichen Gegenstände und Produkte, die der Zoll einzieht oder bei nicht zahlungsfähigen Schuldnern pfändet. Zollbeamte können im Auftrag des Bundes z.B. Möbel, Autos, Heimelektronik oder Kunstgegenstände von Menschen pfänden, die finanzielle Forderungen des Bundes (beispielsweise die Rückzahlung von Arbeitslosengeld) nicht begleichen können. Bei den Internet-Auktionen lasse sich oft ein weit höherer Erlös erzielen als bei herkömmlichen Versteigerungen, sagte Michael Heeg, Internet-Experte bei der Oberfinanzdirektion Koblenz.
Mit Abstand der größte Posten im Online-Angebot des Zolls ist Wodka Gorbatschow. Auch hier lohnt ein Preisvergleich, weil der Preis für die Vorratspackungen mit der Zahl der Gebote steigt. Wem gut 600 Mark für die 10er-Palette Wodka zu teuer sind, der kann auch kleinere Brötchen backen: Den Back-O-Mat gibt's schon für reichlich hundert Mark. Billigster Einzelposten ist übrigens gerade ein Luftfilter für schlappe zehn Mark. Dafür ist der längst nicht so dekorativ wie das moderne Gemälde eines unbekannten Künstlers, dessen Preis dank der vielen Bieter schon auf über dreihundert Mark geklettert ist. Gestartet war es bei - von einem Gutachter ermittelten - 250 DM.
Damit die Surfer trotz der wunderbaren Schnäppchen nicht übermütig werden, sind die Auktionsseiten des Zolls denkbar nüchtern gehalten. Außerdem steht unter jedem Angebot im Kleingedruckten: "Wenn Sie kein wirkliches Interesse an einem Artikel haben, sollten Sie auch nicht mitbieten." Denn selbst wenn Sie den Luftfilter dann doch nicht brauchen, müssen Sie ihn trotzdem bezahlen. - Sonst kommt der Zoll zu Ihnen und pfändet...
Quelle: ntv.de