Gesetz gegen Gebimmel Handy-Störung a la france
02.03.2002, 13:08 UhrDer Hauptdarsteller beugt sich gerade in der Schlussszene zum alles entscheidenen Kuss - und dann das: Im Zuschauerraum bimmelt ein Handy. Der unaufhaltsame Aufstieg des Mobiltelefons macht auch vor kulturellen Veranstaltungen nicht halt. Frankreich will nun drastisch gegen die akustische Umweltverschmutzung vorgehen.
Ein europaweit offenbar einmaliges Gesetz erlaubt den Einsatz von Störsendern gegen Handy-Empfang in Theater, Konzertsaal und Oper. Die Franzosen begrüßen die neue Regelung, die wegen technischer und rechtlicher Probleme frühestens im Sommer in Kraft treten kann. 85 Prozent erklärten sich einer Sofres-Umfrage zufolge mit dem Einsatz von Anti-Handy-Wellen einverstanden - sogar die Telefonbesitzer haben zu 84 Prozent keine Einwände.
Doch die Mobilfunkbetreiber schlagen Alarm: Können Notrufe noch abgesetzt werden? Stört es ein Konzert, wenn das Handy per Vibration einen Anruf meldet? Warum darf ein Arzt in Bereitschaft nicht mehr per SMS auch beim Opernbesuch erreichbar sein? Und ist das Problem wirklich so gravierend, um gleich den Staat auf den Plan zu rufen?
"Ein Gesetz ist vielleicht nicht die beste Lösung", formuliert ein Sprecher des Branchenverbands Afom die Bedenken vorsichtig. Zumal sei der Gesetzentwurf kurz vor der Sommerpause in der Nationalversammlung durchgewunken worden, als nur noch eine Handvoll Parlamentarier anwesend gewesen sei. Bevor es dann zu einem tatsächlichen Beschluss kommen soll, muss noch die EU konsultiert werden, bevor Kinobesitzer und Theaterdirektoren die ersten Störsender installieren könnten.
In Frankreich gibt es mehr als 37 Millionen Mobiltelefone. Ende vergangenen Jahres waren es erstmals mehr als Festnetzanschlüsse. Für die Störsender in kulturellen Räumen sind in Frankreich Systeme im Gespräch, die gezielt eingeschaltete Mobiltelefone orten und lahm legen oder ein künstliches Funkloch erzeugen können. 
In Deutschland hätte solch ein Gesetz keine wirklichen Chancen. "Wir haben Anfang der 90er Jahre die Mobilfunkfrequenzen den Anbietern zur exklusiven Nutzung überlassen", sagt der Sprecher der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, Harald Dörr. "Das kann nicht rückwirkend geändert werden." Sonst kämen Schutzansprüche auf den Bund zu.
Quelle: ntv.de