Blockierte Billig-Vorwahlen Marktaufseher prüfen Telekom
09.11.2004, 12:00 UhrNach Beschwerden einiger Wettbewerbern der Deutschen Telekom wollen die Marktaufseher untersuchen, ob der ehemalige Monopolist Telefone vermarkten darf, die Anrufer automatisch daran hindern, billigere Anbieter zu nutzen.
"Wir prüfen das", sagte ein Sprecher der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTp) am Montag in Bonn. Gegen die seit kurzem auf dem Markt befindlichen Geräte Sinus 711 und Sinus 721, die Siemens herstellt, laufen die Wettbewerber der Telekom zum Teil Sturm. Bei den Siemens-Telefonen werden durch technische Voreinstellungen Call-by-Call und Preselection verhindert. Die Geräte sind so konfiguriert, dass sie bei jedem Wählen generell die Telekom-Netzkennzahl "01033" voranstellen. Das passiert auch dann, wenn sich der Kunde über Preselection für einen alternativen Anbieter entschieden hat oder eine günstige Call-by-Call-Vorwahl nutzt.
"Die Deutsche Telekom versucht, einen fairen Wettbewerb zu verhindern", klagt Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM (Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten). Auf der Verpackung des Telefons wird allerdings auf die Blockade von Billignummern hingewiesen.
Zahlreiche Konkurrenten wie Freenet oder 01051 generieren jedoch einen Großteil ihres Geschäfts dadurch, dass die Verbraucher - per Vorwahl oder Festeinstellung - auf die Telekom als Gesprächsanbieter verzichten.
Da inzwischen mehrere Millionen Telekom-Kunden ihre Gespräche von Fall zu Fall oder dauerhaft über Telekom-Konkurrenten führen, ist der Marktanteil der Telekom bei Orts- und Ferngesprächen in den vergangenen Jahren kontinuierlich gesunken. Zu den größten Konkurrenten der Telekom auf dem deutschen Markt gehören Arcor, Colt Telecom und QSC.
Die Behörde hatte der Telekom in der Vergangenheit mehrere Tarife untersagt, in denen der ehemalige Monopolist vertraglich ausschließen wollte, dass die Kunden per Vorwahl oder Festeinstellung andere Gesprächsanbieter wählen können. Daher sei es nur konsequent, wenn der Regulierer nun bei der automatischen Verhinderung solcher Kundenentscheidungen ebenfalls einschreiten werde, hieß es in der Branche.
Erst vor kurzem hatte die Telekom laut dem VATM versucht, durch die Verweigerung bestimmter Leistungen das Geschäftskundengeschäft der Mitbewerber zu erschweren. Sie war allerdings damit vor Gericht und der Regulierungsbehörde vorläufig gescheitert. "Es gilt nun, die erweiterten Sanktionsmöglichkeiten des neuen Telekommunikationsgesetzes mit einer deutlichen Signalwirkung anzuwenden, um einen ausreichenden Kundenschutz zu gewährleisten", fordert Grützner.
Quelle: ntv.de