Technik

Niederlage für Musik-Tauschbörse Napster geht in die Berufung

Die Musiktauschbörse Napster will in die Berufung gehen. Zuvor war gerichtlich angeordnet worden, Napster müsse in Zukunft verhindern, dass seine Nutzer Zugang zu urheberrechtlich geschütztem Material erhalten.

Das Internetunternehmen mit vielen Millionen Fans fürchtet, dass es nach dem Richterspruch bereits vor einer endgültigen Klärung des Streits zur Schließung gezwungen werden könnte. Die Musikindustrie begrüßte das Urteil und bezeichnete es am Dienstag als "Sieg für alle Musikschaffenden". Bertelsmann - der Medienriese ging kürzlich eine Allianz mit Napster ein - sieht in dem Urteil einen wichtigen "Schritt nach vorne".

Die Bundesrichter hatten am Montag in Grundzügen eine einstweilige Verfügung gegen Napster bestätigt, die von der Musikindustrie angestrengt worden war. Demnach wird das Unternehmen zwar nicht direkt geschlossen, doch äußerten die Richter ernste Bedenken gegen das kostenlose Herunterladen von urheberrechtlich geschützter Musik und machten Napster für die Einhaltung des Urheberrechts verantwortlich. Die Berufung gegen den Richterspruch kündigte Napster-Staranwalt David Boies an.

"Für uns ist es ein glatter Sieg", sagte der Präsident der Bertelsmann eCommerce Group, Andreas Schmidt. Der Ansatz, das Napster-Modell zu modifizieren und mit einem kleinen Obulus auch den Schutz der Urheberrechte zu respektieren, habe sich durchgesetzt. "Auch wenn das Angebot kostenpflichtig wird, bleibt es mit 260 Millionen Musiktiteln weltweit einmalig und ist einfach zu bedienen."

Napster dürfe sich nicht über die Rechte von Urhebern hinwegsetzen, wertete der Vorsitzende der Deutschen Landesgruppe der International Federation of the Phonographic Industry (IFPI), Wolf-D. Gramatke, das Urteil. Das geistige Eigentum von Künstlern sei zu schützen und dürfe nicht ohne Zustimmung im Internet öffentlich angeboten werden. Der Richterspruch sei ein wichtiger Schritt, um im Internet einen Marktplatz für Musik zu etablieren, der die Erträge der Musik gewährleistet und Verbrauchern legale Angebote macht.

Die Musikindustrie hatte Napster mit Klagen überzogen, da die meisten der ausgetauschten Musikstücke durch Urheberrechte geschützt sind.

Bertelsmann war kürzlich mit der 1999 von dem 18-jährigen Studenten Shawn Fanning gegründeten Firma eine Allianz eingegangen. Der Medienriese möchte Napster zu einem kostenpflichtigen Service umbauen. Dennoch hatte der Branchenverband der US-Plattenindustrie RIAA (Recording Industry Association of America) angekündigt, dass er den Prozess fortsetzen wolle.

Die Berufungsrichter schickten den Fall jetzt wieder an das Distriktgericht zurück, das die einstweilige Verfügung gegen Napster im vergangenen Jahr erlassen hatte. Vor dem Urteil hatten Hunderttausende von Fans noch einmal ihre Lieblingshits heruntergeladen.

Quelle: ntv.de

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