Technik

PC Kauf Oft tut's ein Alter auch

Vielleicht reicht ja ein Gebrauchter. Wer einen Computer kaufen will, kann nicht nur die Angebote im Fachhandel vergleichen, sondern auch in den Kleinanzeigen der Tageszeitungen blättern oder im Internet suchen. Die Auswahl an gebrauchten Rechnern ist laut Peter Knaak von der Stiftung Warentest in Berlin groß.

Käufer sollten aber nicht zu viel für veraltete Technik ausgeben. Zudem ist die Rechtslage vor allem beim Geschäft zwischen Privatleuten zu beachten.

Vor dem Kauf muss man sich überlegen, was man mit dem Gerät machen will, rät Jaroslav Smycek von der Verbraucherzentrale Niedersachsen in Hannover. Wer Texte verarbeiten will, brauche nicht die gleiche Ausstattung wie ein Spiele-Fan. Während letztere mit gebrauchten PCs meist keine lange Freude haben, weil diese nicht schnell genug arbeiten oder die Grafikkarte nicht gut genug für neue Spiele ist, reicht ein Secondhand-Computer für Anfänger und Textverarbeiter aus: Rechner, die drei Jahre oder jünger sind, genügen diesen Ansprüchen. Das gilt auch für die Internetnutzung.

Absolute Neulinge können auch noch ältere Rechner nutzen, um sich mit der Technik vertraut zu machen. Dann komme es aber auf den Preis an: Wegen des großen Preisverfalls der Geräte müsse ein noch älteres Modell schon fast geschenkt sein.

Beim Monitor sind dagegen selten Schnäppchen zu machen: Wer einen guten Bildschirm hat, wird ihn nicht günstig verkaufen, sagt Computerexperte Smycek. Dem stimmt Warentester Knaak zu: Billige Monitore sind oft beschädigt.

Mehr als 200 bis 250 Euro würde Knaak selbst für einen erst zwölf Monate alten Rechner nicht ausgeben: Egal was drin steckt, der Preisverfall ist einfach extrem. Auch Smycek gibt zu bedenken: Selbst bei 270 bis 300 Euro für Rechner, Tastatur und Maus bekommt man Neuware fast zum gleichen Preis. Rechnen könne sich das Geschäft aber, wenn auch Software im Preis inbegriffen ist.

Wichtig ist dabei, dass auch die Lizenzen mitverkauft werden. Wenn auch nur ein leiser Zweifel an der Originalität besteht, sollte man sich einen Kaufbeleg aushändigen lassen, um sicher zu gehen, dass es sich nicht um geklaute oder widerrechtlich kopierte Software handelt, rät Knaak.

Wer zu Hause Mängel feststellt, hat auch gegenüber einem privaten Verkäufer Rechte: Wenn er diese nicht eindeutig ausschließt, übernimmt der Käufer die Gewährleistung, sagt Astrid Auer-Reinsdorff, Anwältin in der Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie im Deutschen Anwaltverein in Berlin. Das bedeutet, dass das Gerät auch so funktionieren muss, wie beim Kauf vereinbart. Ansonsten kann der Käufer eine Reparatur einfordern, einen Teil des Kaufpreises zurück verlangen oder das Gerät zurückgeben. Diese Mängelhaftung läuft bei gebrauchten Sachen zwei Jahre. Gewerbliche Händler, die auch gebrauchte Computer anbieten, können die Gewährleistung grundsätzlich nicht ausschließen.

Wer den Second-Hand-PC im Internet oder per Katalog bei einem gewerblichen Händler kauft, hat außerdem 14 Tage lang ein Widerrufsrecht. Innerhalb der ersten zwei Wochen können die Käufer das Gerät zurückschicken oder dem Verkäufer mitteilen, dass sie den Rechner nicht mehr wollen.

Empfehlenswert sind diese Fernkäufe aber aus Sicht von Anwältin Auer-Reinsdorff nicht: Unter Angaben wie "fast fabrikneu" kann man sich nur wenig vorstellen. Auch Computerexperte Knaak rät zum Geschäft mit direktem Blickkontakt und zur Hörprobe vor dem Kauf: Wenn die Festplatte quietscht, heult und pfeift, steht der Exitus bevor.

Von Katharina Klink

Quelle: ntv.de

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