Steuerlich absetzbar Privat mitgenutzter PC
05.08.2004, 09:30 UhrAusgaben für einen Computer können auch dann als Werbungskosten oder Betriebsausgaben steuerlich abgezogen werden, wenn der Rechner privat mitgenutzt wird. Darauf weist der Bund deutscher Lohnsteuerzahlerverbände in Fürth hin.
Der berufliche und damit abzugsfähige Anteil der Rechnernutzung muss allerdings geschätzt werden, urteilte der Bundesfinanzhof in München (Az.: VI R 135/01). Um Streit zu vermeiden, halten die Richter grundsätzlich eine Aufteilung des Kaufpreises je zur Hälfte in einen privaten und beruflichen Teil für angemessen. Liegt ein höherer beruflicher Nutzungsgrad vor, muss dieser dem Finanzamt gegenüber glaubhaft gemacht werden. Wenn die Privatnutzung des Computers nachweislich zehn Prozent nicht übersteigt, kann der Kaufpreis sogar komplett von der Steuer abgesetzt werden.
Quelle: ntv.de