Technik

Pirate-Bay-Prozess Richter nicht befangen

Die Verantwortlichen der schwedischen Internet-Tauschbörse The Pirate Bay müssen brummen und blechen.

Die Verantwortlichen der schwedischen Internet-Tauschbörse The Pirate Bay müssen brummen und blechen.

Der Prozess gegen vier Verantwortliche der Internet-Tauschbörse The Pirate Bay wird nicht wegen Befangenheit des Richters wiederholt. Entsprechende Anträge der Verteidigung wies das Oberlandesgericht in Stockholm ab.

In erster Instanz waren die vier Schweden wegen Verletzung des Urheberrechts zu je einem Jahr Haft sowie 2,7 Millionen Euro Schadenersatz verurteilt worden. Wie während des Verfahrens bekanntwurde, war der Gerichtsvorsitzende Tomas Norström Mitglied von Branchenorganisationen, die sich für die Wahrung des Urheberrechts einsetzen.

Pirate Bay ist eine der führenden Internetdienste für Raubkopien von Musik, Filmen und Computersoftware. Unter anderem die Film- und Musikindustrie aus den USA haben Gerichtsverfahren in mehreren europäischen Ländern betrieben und planen weitere, um die Sperrung der Internet-Tauschbörsen zu erreichen. Gegen das Stockholmer Urteil aus erster Instanz haben sowohl die Verurteilten wie die Kläger Berufung eingelegt.

Quelle: ntv.de, dpa

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen