Technik

Handy-Kauf: Nur mit Erlaubnis Wenn Eltern Nein sagen

Eltern haben mehr als ein Wörtchen mitzureden, wenn sich ihre minderjährigen Sprösslinge mit Handys eindecken. Väter und Mütter, die mit einem Handy-Kauf nicht einverstanden sind, können vom Händler ihr Geld zurückfordern. Darauf haben Experten der ARD-Sendung "Ratgeber Recht" hingewiesen.

Diese Regelung gilt, sofern das Gerät nicht mit ausdrücklich dafür vorgesehenem Geld oder dem Taschengeld angeschafft worden ist. Setzen sich Kinder über den Willen ihrer Eltern hinweg, so haben diese ein Recht auf Umtausch.

Handy-Käufe, die vom eigenen Taschengeld bezahlt werden, dürfen Eltern aber nicht antasten. Es sei denn, eine vorher getroffene Abmachung verbietet ausdrücklich den Kauf eines Mobiltelefons.

Ein Kind gilt vor dem Gesetzgeber dann als minderjährig, wenn es das siebte Lebensjahr vollendet hat und noch nicht 18 ist. Vor ihrem siebten Geburtstag sind Kinder grundsätzlich nicht geschäftsfähig. Sie dürfen noch keine eigenen Geschäftsverträge abschließen.

Quelle: ntv.de

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