Bundesarbeitsgericht

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Auch mal die Beine baumeln lassen: Leiharbeiter haben die gleichen Rechte wie die Stammbelegschaft - das gilt auch bei den Pausen - allerdings nicht für die Festanstellung.
10.12.2013 16:47

Trotz Dauereinsatz Leiharbeiter ohne Recht auf Festanstellung

Menschen, die als Leiharbeiter beschäftigt werden, können sich auch weiterhin nicht in Unternehmen einklagen, wenn sie von Zeitarbeitsunternehmen länger als nur "vorübergehend" ausgeliehen wurden. Das Bundesarbeitsgericht hat die Höchstdauer von Leiharbeit weder definiert noch die Festanstellung von Zeitarbeitern bei Langfristeinsätzen erzwungen. Die Richter spielen den Ball der Politik zu.

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13.11.2013 12:27

Bundesarbeitsgericht weist Klage ab Keine Betriebsrente ab 50

Der Wechsel des Unternehmens könnte für ältere Mitarbeiter große Nachteile mit sich bringen. Angestellte über 50 haben keinen Anspruch auf eine Betriebsrente. Das Bundesarbeitsgericht sieht darin keinen Fall von Altersdiskriminierung.

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