Pilot fühlt sich diskriminiert Gericht kippt Mützenpflicht für Männer
30.09.2014, 16:49 Uhr
In Frankfurt streiken Lufthansa-Piloten, in Erfurt streiten sie für Gleichberechtigung: Die Mützenpflicht nur für Männer benachteilige Piloten gegenüber ihren Kolleginnen im Cockpit, meint ein Kläger. Nun spricht das Bundesarbeitsgericht sein Urteil.

Die Pilotenmütze macht was her, trotzdem will sie nicht jeder aufsetzen.
(Foto: picture alliance / dpa)
Das Bundesarbeitsgericht hat die Mützenpflicht für männliche Piloten der Lufthansa gekippt. Ein Flugzeugführer, der sich von der Vorschrift nur für Männer diskriminiert fühlt, bekam von den höchsten deutschen Arbeitsrichtern in Erfurt Recht. Der Mann hatte geklagt, weil die blaue Cockpit-Mütze für Pilotinnen nur ein Uniform-Accessoire ist: Sie könnten die Mütze in der Öffentlichkeit tragen, müssten aber nicht. Für männliche Piloten ist die blaue Schirmmütze mit dem Lufthansa-Emblem und goldener Kordel im öffentlichen Bereich von Flughäfen dagegen obligatorisch.
Die Lufthansa rechtfertigt die ungleiche Regelung einerseits mit dem klassischen Pilotenbild, zu dem die Mütze nun einmal dazugehöre, und andererseits mit der Frisurgestaltung weiblicher Cockpitmitglieder. Doch darin sahen die Bundesrichter keine ausreichenden Gründe für eine Ungleichbehandlung von Männern und Frauen. Sie verwiesen auf den Gleichbehandlungsgrundsatz im Betriebsverfassungsrecht. Die Lufthansa hat nach Unternehmensangaben rund 5400 Piloten. Der Frauenanteil liege bei derzeit etwa sechs Prozent.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) bestätigte mit seiner Entscheidung ein Urteil des Arbeitsgerichts Köln. In zweiter Instanz hatte das Landesarbeitsgericht Köln dagegen der Lufthansa recht gegeben. Der aus Nordrhein-Westfalen stammende Pilot, der in München stationiert ist, arbeitet seit 2006 als Flugzeugführer für die Kranichlinie. Wegen fehlender Pilotenmütze war er im Dezember 2009 von einem New-York-Flug abgezogen worden.
Die BAG-Präsidentin Ingrid Schmidt sagte, "für eine personenbezogene Ungleichbehandlung muss es fundierte Sachgründe geben". Der Anwalt der Lufthansa verwies auf die Tradition bei Pilotenuniformen, zu der in der Außendarstellung die Kopfbedeckung gehöre, sowie auf die Besonderheiten von Damenfrisuren. Nicht nur Frauen mit Langhaarfrisur, sondern auch Männer mit Gel im Haar könnte das Aufsetzen der Cockpit-Mütze Probleme bereiten, erwiderte die Gerichtspräsidentin und Vorsitzende des Ersten Senats.
Auch für Frauen diskriminierend
Zudem fragte Schmidt nach einer möglicherweise subtilen Benachteiligung der Pilotinnen. Wenn drei Flugzeugführer, darunter zwei Männer mit Mütze, auf einem Flughafen zusammenständen, "wen halte ich für den Piloten?". Der Anwalt des Klägers machte deutlich, dass nicht jede Ungleichbehandlung der Geschlechter eine Benachteiligung sein müsse. "Bei der Pilotenmütze geht es aber um ein Kleidungsstück, das Männer und Frauen gleichermaßen tragen können."
Hintergrund für den Rechtsstreit ist eine Betriebsvereinbarung "Dienstbekleidung" von 2004, die die Kleiderordnung bei der Fluggesellschaft regelt. Ein Versuch des Unternehmens, eine einheitliche Mützen-Regelung für Männer und Frauen zu treffen, sei bisher von der Personalvertretung nicht unterstützt worden, sagte ein Sprecher der Lufthansa.
Quelle: ntv.de, ino/dpa