Wirtschaft

Ordentliches Plus Lohntüte der Tarifbeschäftigten wird praller

In der Druckindustrie gibt es eine Tarifsteigerung um drei Prozent ab Mai 2014.

In der Druckindustrie gibt es eine Tarifsteigerung um drei Prozent ab Mai 2014.

(Foto: picture alliance / dpa)

Die Tarifpartner haben sich in etlichen Branchen auf Abschlüsse von drei Prozent und mehr verständigt. In den Billiglohn-Branchen sorgt zudem der kommende Mindestlohns bereits jetzt für Verbesserungen. Doch es gibt auch Ausnahmen.

In den bisherigen Tarifverhandlungen sind in diesem Jahr für viele Branchen Lohnerhöhungen von drei Prozent und mehr ausgehandelt worden. Wie das Statistische Bundesamt mitteilte, wurden außerdem oft gleich Anhebungen für das kommende Jahr mit beschlossen. Diese seien jedoch meist niedriger. Insgesamt sei ein Trend zu länger laufenden Tarifabschlüssen erkennbar, erklärten die Statistiker.

Entsprechende Vereinbarungen wurden in der Druckindustrie getroffen, für die sich die Tarifparteien auf eine Steigerung um drei Prozent ab Mai 2014 und eine weitere Erhöhung um ein Prozent ab April 2015 geeinigt haben. Im Bankgewerbe einigten sich beide Seiten auf ein Plus von 2,4 Prozent ab Juli 2014 und auf weitere 2,1 Prozent ab Juli 2015. Einmalig erhalten die Beschäftigten außerdem 150 Euro.

Ähnliche Tarifabschlüsse gab es im Baugewerbe, im öffentlichen Dienst des Bundes und der Gemeinden und der Chemischen Industrie. Andere Tariferhöhungen, die im Laufe dieses Jahres in Kraft traten, wurden bereits 2013 vereinbart, etwa in der Metall- und Elektroindustrie und in der Einzel- sowie im Groß- und Außenhandel.

Bewegung in der Billiglohn-Branche

In der Billiglohn-Branche hat derweil die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zum Jahresbeginn 2015 bereits Bewegung in die Tarifwerke einzelner Wirtschaftszweige gebracht.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes nutzten verschiedene Tarifpartner zwar noch die Möglichkeit, mit einem Vertrag für eine Übergangszeit noch unter der Grenze von 8,50 Euro Stundenlohn zu bleiben. Spätestens nach zwei Jahren muss dann aber die unterste Lohnstufe diese Grenze erreicht haben.

So erhalten etwa die lange Jahre tariflosen Fleischer im Oktober 2015 einen Branchen-Mindestlohn von 8,60 Euro. Wäscherei-Mitarbeiter müssen bis zum Juli 2016 auf einen Stundenlohn von 8,75 Euro warten. Ähnliche Regelungen wurden für das Friseurhandwerk sowie für Zeitarbeiter und Gebäudereiniger in Ostdeutschland erzielt, die bislang noch unter 8,50 Euro Stundenlohn liegen.

Gescheitert sind hingegen bundesweite Verhandlungen über einen stufenweise ansteigenden Mindestlohn für angestellte Taxifahrer. Diese müssen nun ab Jahresbeginn den gesetzlichen Mindestlohn ausgezahlt bekommen.

Quelle: ntv.de, mza/AFP/dpa

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