Panorama

Feuerattacke gegen Obdachlosen Gericht verurteilt ersten Angeklagten

Mehrere der Hauptangeklagten hatten den Vorwurf des Mordversuchs zurückgewiesen.

Mehrere der Hauptangeklagten hatten den Vorwurf des Mordversuchs zurückgewiesen.

(Foto: picture alliance / Paul Zinken/d)

In der Heiligen Nacht 2016 sollen jugendliche Flüchtlinge versucht haben, einen Obdachlosen anzuzünden. Sieben 16 bis 21-Jährige stehen vor Gericht. Für einen von ihnen endet der Prozess nun mit der Urteilsverkündung hinter verschlossenen Türen.

Im Prozess um eine Feuerattacke gegen einen schlafenden Obdachlosen in einem Berliner U-Bahnhof ist einer der sieben Angeklagten bereits verurteilt worden. Wegen unterlassener Hilfeleistung seien gegen den 17-Jährigen zwei Wochen Jugendarrest verhängt worden, teilte eine Sprecherin des Berliner Landgerichts mit.

Die Verbüßung sei mit der Untersuchungshaft bereits abgegolten. Der aus Syrien stammende Flüchtling soll aber noch Freizeitarbeit ableisten. Das Urteil war unter Ausschluss der Öffentlichkeit verkündet worden. Gegen die sechs Hauptangeklagten, die sich wegen versuchten Mordes verantworten müssen, wird die Verhandlung am Freitag fortgesetzt.

Die verbliebenen sechs 16- bis 21-jährigen Flüchtlinge aus Syrien und Libyen sollen laut Anklage bei der Tat in der Heiligen Nacht 2016 im U-Bahnhof Schönleinstraße billigend in Kauf genommen haben, dass der 37-jährige Obdachlose hätte Feuer fangen und verbrennen können. Nur durch das Eingreifen von Fahrgästen sei er unverletzt geblieben.

Mehrere der Hauptangeklagten hatten den Vorwurf des Mordversuchs zurückgewiesen. Ein 21-Jähriger gab zu, ein Taschentuch in Brand gesteckt zu haben. Er habe den Mann aber "nur durch ein kleines Feuerchen aufschrecken wollen". Zu keinem Zeitpunkt habe er mögliche tödliche Folgen in Kauf genommen. Der nun verurteilte 17-Jährige hatte zugegeben, nicht geholfen zu haben, als er Feuer sah.

Quelle: ntv.de, jki/dpa

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