Schwerwiegender Verstoß Busspur-Nutzung hat teure Folgen
27.02.2014, 09:41 UhrUm schneller durch den Stadtverkehr zu kommen, weichen Autofahrer mitunter auf die Busspur aus. Manchmal bietet sich das auch an, etwa wenn man ohnehin gleich rechts abbiegen will. Wenn es dann kracht, hat man allerdings schlechte Karten.
Wer mit dem Auto auf der Busspur fährt, zahlt, wenn er sich erwischen lässt, ein Bußgeld zwischen 15 und 35 Euro. Deutlich teurer kann die Sache werden, wenn es zu einem Unfall kommt. Dann wird die Haftungsfrage nämlich anders entschieden als bei einer Kollision auf der regulären Fahrspur, wie eine Entscheidung des Amtsgerichts Aachen zeigt. Stößt ein Linksabbieger mit einem Auto auf der entgegenkommenden Busspur zusammen, haftet der Abbieger demnach nur für 40 Prozent des entstandenen Schadens (Az. 101 C 259/11).
In dem Fall wollte ein BMW-Fahrer nach links in eine Tankstelleneinfahrt abbiegen. Dafür musste er durch eine Kolonne haltender Fahrzeuge hindurch, die sich vor einer Ampel gestaut hatte. Die wartenden Autos machten Platz für die Durchfahrt. Eine Corsa-Fahrerin, die rechts davon auf der Busspur unterwegs war und ebenfalls in die Tankstelle abbiegen wollte, bekam davon allerdings nichts mit.
Die beiden Wagen krachten zusammen, wobei am Corsa ein Schaden von rund 1400 Euro entstand, beim BMW belief sich die Rechnung auf rund 2200 Euro. Die Corsa-Fahrerin ging vor Gericht, um die Schuldfrage zu klären.
Der Linksabbieger habe ihre Vorfahrt grob missachtet und müsse daher die Gesamtschuld übernehmen. Sie sei nur auf der Busspur unterwegs gewesen, um längere Wartezeiten vor der Ampel zu vermeiden. Das sei an dieser Stelle ein übliches Verhalten, schließlich habe sie ohnehin vorher abbiegen wollen, argumentierte die Frau. Das Gericht sah die Schuld jedoch auf beiden Seiten. Der Linksabbieger hätte den Unfall zwar vermeiden können, wenn er sorgfältiger auf den Gegenverkehr geachtet hätte, so der Richter. Trotzdem müsse die Klägerin 60 Prozent des Schadens bezahlen. Verbotenerweise auf der Busspur zu fahren wiege als Verstoß schwerer als die Vorfahrtsmissachtung, fand das Gericht.
Quelle: ntv.de, ino