Ratgeber

23 Feuerwehrleute graben Hund aus Halterin muss 10.000 Euro zahlen

Katzen von Bäumen zu holen gehört für die Feuerwehr zu den leichteren Aufgaben. Hunde aus Höhlen zu befreien gestaltet sich schon schwieriger. Eine Berlinerin soll 13.000 Euro für die Rettung ihres Terriers zahlen. Das erscheint der Frau dann doch etwas überzogen.

Bei der Gerichtsverhandlung war der teure Terrier nicht dabei.

Bei der Gerichtsverhandlung war der teure Terrier nicht dabei.

(Foto: dpa)

Der Berliner Terrier Skipper macht auf Fotos einen harmlosen Eindruck: weißes Fell mit hellbraunen Stellen, schwarze Schnauze, offener Blick. Ein netter Hund eben – und ein sehr teurer. Vor zwei Jahren endete ein Ausflug von Skipper in einem Dachsbau. Die aufwendige Rettung des Hundes kostet seine Besitzerin nachträglich 10.000  Euro. Das ist das Ergebnis einer Verhandlung vorm Berliner Verwaltungsgericht.  

Eigentlich hatte die Feuerwehr noch mehr gefordert, nämlich 13.000 Euro. Das erschien der Tierärztin aber zu viel und sie klagte gegen den Gebührenbescheid. Statt der angerückten 23 Feurwehrleute hätten bei einer besseren Organisation auch zehn Einsatzkräfte ausgereicht. Das beklagte Land Berlin sagte schließlich zu, ein Fahrzeug samt Personal weniger zu berechnen.

Bis tief in die Nacht gegraben

Alles begann am Abend des 9. November 2012. Zwei Spaziergänger waren mit Skipper im Tegeler Forst unterwegs. Dort verschwand der Terrier in einem Dachsbau. Alles Rufen und Locken half nichts, der Hund blieb unter der Erde, samt seiner Leine - das war auch das Problem, wie sich später herausstellte. Die Leine hatte sich verfangen. Der Hund kam nicht mehr aus der Höhle.

In ihrer Verzweiflung rufen die beiden Hundefreunde die Feuerwehr. Zunächst kommt nur eine Staffel, später rückt Verstärkung an, auch die Freiwillige Feuerwehr hilft mit. Die Männer gruben mit Schaufeln. An der Oberfläche lässt sich aber nicht ausmachen, wo genau der Hund feststeckt. Im Lauf des Abends lösen sich die Feuerwehrmänner ab, zu 40 Männer beteiligen sich. Sie heben eine Grube aus, die bis zu drei Meter tief ist. Tief in der Nacht, nach acht Stunden Arbeit im Licht der Feuerwehrscheinwerfer, wird der unverletzte Hund gerettet. Die Freude ist groß. Doch schon während des Einsatzes erfährt die Hundehalterin, die anfangs gar nicht dabei war, dass der Einsatz nicht billig wird. 

Löschfahrzeug war überflüssig

In der Feuerwehrbenutzungsgebührenordnung sind die Sätze klar geregelt: So kosten derzeit etwa technische Einsatzkräfte 71 Cent pro Minute, 42 Euro in der Stunde. Für Lastwagen mit Ladekran werden 1,40 Euro pro Minute berechnet. Ein Gerätewagen kostet 4,80 Euro in der Minute. So ergab sich eine Rechnung von 13.000 Euro. Doch dieser Betrag war selbst der Feuerwehr nicht ganz geheuer, sie ließ die Zahlen zunächst von der Innenverwaltung prüfen, bevor sie die Forderung abschickte.

Die Hundebesitzerin hielt die Rechnung für überzogen. Zehn Helfer hätten ausgereicht, wenn der Einsatz besser koordiniert gewesen wäre. Gleichzeitig gegraben hätten zwar tatsächlich immer nur zwei bis drei Feuerwehrleute, räumte der damalige Einsatzleiter Jürgen Stumpe in der Verhandlung ein. "Nach dreieinhalb Stunden waren die aber ausgepowert. Das war ja Handarbeit." Auch die fünf eingesetzten Feuerwehrautos stießen auf Unverständnis - der Dachsbau habe ja nicht in Flammen gestanden, so Anwalt Reusch. Zu löschen gab es zwar nichts, die Feuerwehr benutzt ihre Wagen aber als "Universal-Fahrzeuge", wie es der Vorsitzende Richter Wilfried Peters beschreibt. In diesem Fall dienten die Fahrzeuge zum Transport und zur Stromproduktion - das Waldstück musste in der Dunkelheit schließlich beleuchtet werden, erklärt Einsatzleiter Stumpe.

Die Verhandlung endete mit einem Vergleich. 10.000 Euro muss die Tierärztin für die Rettung ihres Hundes zahlen. Das beklagte Land Berlin will ein Fahrzeug samt Personal weniger berechnen. 5000 Euro übernimmt wohl zudem die Haftpflichtversicherung der Frau.

Offene Fragen für Tierhalter

Andere Hundehalter müssen damit weiter auf eine Klärung der rechtlichen Frage warten. Denn das Verwaltungsgericht entscheidet nicht, unter welchen Voraussetzungen die Feuerwehr überhaupt einen Anspruch auf Erstattung der Kosten hat. Geregelt ist das im Berliner Feuerwehrgesetz, das auf die sogenannte Gefährdungshaftung für Tiere im Bürgerlichen Gesetzbuch verweist. Demnach haften Halter unabhängig von einem persönlichen Verschulden für Personen- und Sachschäden, die ihr Tier verursacht. Skipper hatte aber nichts zerstört und niemanden angegriffen, sondern nur Kosten bei der Feuerwehr verursacht. Ohne Zweifel kaputt seien zwar der Dachsbau und der Waldboden, sagt Anwalt Reusch. "Das war aber nicht der Hund." Beseitigt hat diesen Schaden auch nicht die Feuerwehr, sondern das Technische Hilfswerk - ohne dafür eine Rechnung zu schreiben.

 

Quelle: ntv.de, ino/AFP/dpa

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