Laufen statt arbeiten Krank zum Marathon
04.10.2007, 14:18 UhrWer krank gemeldet ist, kann keinen Marathon laufen - sollte man meinen. Das Arbeitsgericht Stuttgart sieht das anders: Nur weil ein arbeitsunfähig gemeldeter Arbeitnehmer an zwei Marathonläufen teilgenommen hat, kann er nicht gekündigt werden.
Das Gericht hatte über die Klage eines als Lageristen beschäftigten Leistungssportlers zu befinden (Az.: 9 Ca 475/06), der regelmäßig an Marathonläufen teilnahm. Obwohl er sich das linke Schulterblatt gebrochen hatte, startete er bei zwei Läufen. Zuvor hatte er sich von seinem Arzt jedoch die Unbedenklichkeit bescheinigen lassen. Nun war der Sportler erfolgreich, wovon der Arbeitgeber aus der Zeitung erfuhr. Er kündigte daraufhin das Arbeitsverhältnis fristlos und sicherheitshalber ordentlich wegen vermeintlich genesungswidrigen Verhaltens des Arbeitnehmers.
Marathon hilft heilen
Das Arbeitsgericht hielt diese Kündigungen für unbegründet. Zwar habe der Arbeitnehmer während der Arbeitsunfähigkeit alles zu unterlassen, was eine Genesung verzögere. Es liege aber der Schluss nahe, dass ein schnellerer Heilungsverlauf durch die ständige sportliche Betätigung des Arbeitnehmers eher begünstigt als beeinträchtigt werde. Auch fehle es an einem Verschulden des Arbeitnehmers, da er sich vor der Teilnahme an den Läufen die ärztliche Unbedenklichkeit habe bestätigen lassen.
Laut dem Deutschen Anwaltverein muss nicht jede Krankheit im Bett kuriert werden. Alles, was den Heilungsverlauf nicht verzögert, sei erlaubt. Zum Beispiel könnte eine Urlaubsreise durchaus genesungsfördernd sein, so dass sich eine Stewardess mit gebrochenem Arm - von ihren Kolleginnen bewirtet - in den Urlaub fliegen lassen darf. Zu vermeiden seien aber Risikosportarten wie Bungeejumping.
Quelle: ntv.de