Nach der Erbschaftssteuerreform Mehr Steuern von weniger Erben
03.02.2012, 10:31 UhrSeit 2009 gilt die Erbschaftssteuerreform. Für viele Erben gelten seitdem höhere Freibeträge. Das heißt aber nicht, dass der Staat nun um Steuereinnahmen bangen müsste - im Gegenteil: 2010 sprudelten die Gelder.

Seit dem 1. Januar 2009 gilt die Erbschaftssteuerreform. Ein Jahr später wurden die Steuersätze teils modifiziert.
(Foto: dpa)
Der deutsche Staat hat 2010 mehr Geld aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer eingenommen. Die Einnahmen stiegen um 7,5 Prozent auf 4,6 Milliarden Euro, meldet das Statistische Bundesamt. Demnach lagen der Steuer insgesamt Erbschaften und Vermächtnisse sowie Schenkungen in Höhe von 30,6 Milliarden Euro zugrunde.
Die Deutschen haben zwar in Summe mehr vererbt, aber nicht mehr so oft: Die Zahl der steuerpflichtigen Erbschaften und Vermächtnisse ging laut Statistik im Vergleich zu 2009 um 17,2 Prozent zurück. Das liegt an der 2009 in Kraft getretenen Steuerreform, die sich erstmals in den Daten für 2010 niederschlägt. Der Wert der Erbschaften und Vermächtnisse stieg aber um 4,6 Prozent, weshalb der Staat trotzdem mehr Einnahmen hatte.
Die Zahl der steuerpflichtigen Schenkungen brach hingegen um 33 Prozent ein. Auch dies führt die Statistikbehörde auf die Steuerreform zurück. Viele Schenkungen seien auf 2009 vorgezogen worden, um noch nach dem alten Recht besteuert zu werden. Das betrifft vor allem Immobilien: Nach neuem Recht wird der gesamte Verkehrswert der Immobilie besteuert, davor wurde der Wert nach dem Bewertungsgesetz ermittelt. Das war für die Empfänger günstiger.
Höhere Freibeträge
Im Rahmen der Steuerreform wurden die Freibeträge für viele Erben deutlich erhöht. Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Enkel können jeweils deutlich mehr steuerfrei erben als zuvor. Höhere Belastungen gibt es hingegen für alle anderen Verwandten, auch für Geschwister, Nichten und Neffen, die nun weitgehend den nicht-verwandten Empfängern gleichgestellt sind. Zwar erhöhten sich auch ihre Freibeträge. Allerdings wurden gleichzeitig die Steuersätze drastisch erhöht. 2010 wurden diese Sätze im Rahmen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes teilweise wieder zurückgeschraubt.
Meist vererbten oder verschenkten Eltern ihr Vermögen an ihre Kinder. Auf sie entfielen 78 Prozent der steuerpflichtig verschenkten und mehr als 38 Prozent der steuerpflichtig vererbten oder vermachten Vermögen. Die Statistik umfasst jedoch nur die steuerpflichtigen Erbschaften. Der größte Teil ist nach Angaben des Statistischen Bundesamtes daher in den Zahlen gar nicht enthalten - denn sie liegen innerhalb der Freibeträge.
Quelle: ntv.de, ino/AFP