Donnerstag, 02. September 2010
Fragwürdige Informationsbeschaffung: Vermieter oft zu neugierig
Wohnungssuchende werden es bestätigen: Vermieter werden immer vorsichtiger bei der Auswahl der Mieter. In diesem Zusammenhang gewinnen Wirtschaftsdienste und Mieterwarndateien an Popularität. Mieterschützer und Datenschutzbeauftragte warnen vor illegaler Datenübermittlung, falschen Informationen und trügerischer Sicherheit.Die Fragen an Bewerber werden immer umfangreicher, relevant seien aber nur die Solvenz, die Anzahl der Mieter sowie Haustiere. Doch wie selbstverständlich werde eine Schufa-Selbstauskunft erbeten, ergänzt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund. Dabei sei diese nur zur eigenen Information bestimmt. Sie enthält alle bei der Schufa gespeicherten Informationen, beispielsweise über Konten, Handyverträge, Kredite und Versandhandelseinkäufe. "Da wird man zum gläsernen Mieter", warnt Ropertz.
Schufa-Auskunft light
Korrekt handelt der Vermieter dagegen, wenn er mit Einverständnis des Mietinteressenten
selbst bei der Schufa nachfragt. Dann bekommt der Vermieter die B-Minus-Auskunft,
die sich auf die für ihn relevanten Informationen beschränkt. Nur wenn Negatives
vorliegt, erhält der Vermieter mehr Informationen und dann auch nur über den ausstehenden
Betrag, nicht etwa wem und wofür der Bewerber noch Geld schuldig ist. Das Übermitteln
von harten Negativeinträgen ist legitim. "Der Vermieter muss wissen, ob ich
in der Lage bin, die Miete zu bezahlen", erläutert Daniel Holzapfel von
der Berliner Datenschutzbehörde. Dazu gehören auch die Angaben einer erfolgten eidesstattlichen
Versicherung oder einer Privatinsolvenz. Angesichts einer steigenden Zahl von zahlungsunwilligen
und zahlungsunfähigen Bürger sind solche Bonitätsabfragen nach Ansicht Kai Warnecke
vom Eigentümerverband Haus und Grund "der einzige Schutz gegen hohe Mietausfälle".
Der Verband empfiehlt seinen Mitgliedern den "Haus & Grund SolvenzCheck". Dieser durchforstet die Einträge aller Schuldnerverzeichnisse der deutschen Amtsgerichte. Es wird geprüft, ob gegen den Mieter Einträge von Partnerunternehmen vorliegen. Dazu zählen gerichtliche Zahlungsurteile und vollstreckbare Mahnbescheide.
Nicht alles ist relevant
Holzapfel geht dies zu weit. Seiner Meinung nach dürften nur solche Fälle weitergegeben
werden, die eine Bagatellhöhe überschreiten und im konkreten Bezug zur Wohnungsanmietung
stehen. "Wenn jemand eine Handyrechnung in Höhe von 200 Euro nicht bezahlt,
heißt das noch lange nicht, dass er auch seine Miete schuldig bleibt." Ein
Beschluss des Bundesdatenschutzbeauftragten besagt, dass Datenbanken nur Informationen
zu offenen und titulierten Forderungen speichern und weitergeben sollen, die mehr
als 1500 Euro betragen.
Bindend ist der Beschluss nicht. Einige Anbieter arbeiten aber freiwillig auf dieser Basis. "Bei uns sind nur eidesstattliche Versicherungen, titulierte Forderungen, die mindestens die Höhe von zwei Monatsmieten umfassen, und rechtskräftige Urteile eingetragen", heißt es bei der Internetplattform Imoda24. Es würden auch nur Informationen aus Titeln veröffentlicht, welche in Kopie vorliegen. Bei der Deutschen Mieterdatenbank in Bremen (demda) ist man weniger zimperlich. Der "demda-Mietercheck" umfasst auch das Mietverhalten und die Wohnumfelddaten. Etwa, ob der Bewerber in einem ärmlichen Viertel wohnt und was das über ihn aussagt. "Nur Angaben, die nicht aus der Luft gegriffen sind", beteuert Geschäftsführer Matthias Weigler - rund ein Drittel würde stichprobenartig überprüft.
Unsaubere Methoden
"Eingabe von Negativdaten möglich. Dafür erhalten Sie Gratis-Auskünfte!",
heißt es auf der demda-Internetseite. Das Problem sei, dass es in Deutschland viele
Anbieter gebe, die mit der Hysterie um Mietnomaden und Messies arbeiteten und Vermietern
Schutz durch detaillierte Informationen zum Mietverhalten versprechen, sagt Ropertz.
Doch schon die Datenerhebung sei oft fragwürdig, fügt Holznagel hinzu. Einige Anbieter
würden Vermieter lediglich "auffordern", die Daten wahrheitsgemäß einzugeben
- ohne dies zu kontrollieren.
Eine Datenbank, in der lediglich 200 Mieter eingetragen
sind, sei kaum zuverlässig. Aber auch auf große Auskunfteien ist nicht immer Verlass,
das ergab erst jüngst eine Untersuchung der Stiftung Warentest. Mieter sollten sich
daher bei den großen Wirtschaftsdiensten wie Schufa, Bürgel und Creditreform eine
Selbstauskunft holen. Die ist einmal im Jahr kostenlos. Wer bei "Mieterwarndateien"
mit falschen Daten gespeichert ist, kann sich an die Mietervereine oder die Verbraucherzentralen
wenden.
dpa
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