Ratgeber

Was ändert sich 2015 ... ... im Bereich Verkehr?

In Bonn wohnen, aber ein Berliner Kennzeichen fahren? Künftig kein Problem mehr, wer an seinem Nummerschild hängt, darf es nach einem Umzug mitnehmen. Die praktischen Kurzzeit-Kennzeichen gibt es künftig nicht mehr für jeden Wagen. Was ändert sich sonst noch für Verkehrsteilnehmer?

Das gelbe Kurzzeitkennzeichen wurde insbesondere von Oldtimerfans für Überführungsfahrten genutzt. Künftig müssen sie Fahrzeuge ohne TÜV anderweitig transportieren.

Das gelbe Kurzzeitkennzeichen wurde insbesondere von Oldtimerfans für Überführungsfahrten genutzt. Künftig müssen sie Fahrzeuge ohne TÜV anderweitig transportieren.

(Foto: imago stock&people)

Neues Jahr, neue Regeln: Autofahrer müssen ihren Verbandskasten aufstocken und Schwarzfahrer werden stärker zur Kasse gebeten. Die Änderungen im einzelnen. 

Verbandskasten

Der Verbandskasten schlummert seit Jahren unangetastet im Kofferraum? Dann wird es Zeit für ein Upgrade: Ab dem 1. Januar müssen zwei Feuchttücher zur Hautreinigung ebenso dabei sein wie ein 14-teiliges Pflasterset. Bei 2014 produzierten Kästen waren diese Beigaben schon Pflicht, für ältere Modelle gibt es Nachrüstsets. Dabei sollte man aber prüfen, ob die sonstigen Materialien überhaupt noch haltbar sind.

Wer ohne vollständigen Verbandskasten erwischt wird, muss mit 15 Euro Bußgeld rechnen.

Kfz-Kennzeichen

Nach Bielefeld ziehen und weiter mit einem Kölner Nummernschild herumfahren - künftig ist so etwas kein Problem mehr. Denn auch wenn man nun in einem anderen Zulassungsbezirk wohnt, darf man das alte Kfz-Kennzeichen behalten. In einigen Bundesländern wurde das auch schon früher so gehandhabt, jetzt gilt die Nummernschildmitnahme bundesweit. Auf die Kfz-Versicherung hat das allerdings keinen Einfluss, hier richtet sich der Beitrag nach dem tatsächlichen Wohnort. Der Gang zur Zulassungsstelle bleibt einem aber leider nicht erspart.

Fürs Abmelden hingegen muss man nicht mehr zwangsläufig zur Zulassungsstelle. Ab 2015 kann man den "Antrag auf Außerbetriebsetzung" auch online stellen. Anfangs dürfte das aber nur für wenige Autobesitzer interessant sein. Die Online-Abmeldung funktioniert nämlich nur für Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2015 zugelassen werden. Hier gibt es versteckte Sicherheitscodes unter den Stempelplaketten und in der Zulassungsbescheinigung.

Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen sind eine praktische Sache: Man besorgt sich das gelb-weiße Überführungsschuld, klemmt sie ans Auto und kann dann fünf Tage damit herumfahren. Es reicht die Zusicherung, dass das Fahrzeug verkehrssicher ist, niemand überprüft das. Die Regelung kommt beispielsweise Oldtimerfreunden entgegen, die neu erworbene Schätze so ohne Autotransporter überführen können. Allerdings sind Kurzkennzeichen auch für Kriminelle attraktiv.

Ab dem 1. April 2015 ist die großzügige Regelung Vergangenheit. Kurzzeitkennzeichen gibt es dann nur noch für Fahrzeuge mit gültiger Hauptuntersuchung. Eine Ausnahme gibt es nur noch, wenn der Wagen direkt zur nächstgelegenen Werkstatt oder zu einer Prüfstelle fährt.

Erweitertes Prüfprogramm

ESP, ABS, Spurwechselassistent oder automatischer Abstandswarner – moderne Fahrzeuge sind mit einer Vielzahl elektronischer Helfer ausgestattet. Und künftig werden diese Sicherheitssysteme auch bei der Hauptuntersuchung berücksichtigt. TÜV, Dekra und Co werden ihre Funktion mithilfe eines Adapters überprüfen. Bei Mängeln gibt es keine Plakette.

Schwarzfahren

Schwarzfahren ist nur billig, solange man sich dabei nicht erwischen lässt. Ansonsten wird ein erhöhtes Beförderungsentgelt fällig – und das wird teurer, voraussichtlich im Frühjahr 2015. Wer dann in Bus und Bahn kein gültiges Ticket vorweisen kann muss 60 Euro bezahlen. Bisher sind es noch 40 Euro.

Richtigstellung: In einer früheren Version dieses Textes hießt es, bei der Kennzeichenmitnahme entfalle der Gang zur Zulassungsstelle. Das ist falsch, Autofahrer müssen ihr Fahrzeug auf jeden Fall ummelden.  

Quelle: ntv.de, ino

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