Private Krankenversicherung Über 5000 Beschwerden
31.05.2010, 12:41 UhrWenn es Ärger mit der Krankenversicherung gibt, kann sich auf einen Rechtsstreit einlassen. Doch so etwas kann bekanntlich teuer werden. Der Ombudsmann hilft unentgeltlich weiter - und seine Dienste waren im letzten Jahr sehr gefragt.

Eine Physiotherapie mag Patienten weiterhelfen, die Versicherung zahlt trotzdem nicht unbedingt.
(Foto: picture-alliance/ dpa)
Wenn Privatversicherte im Clinch mit ihrer Krankenversicherung liegen, können sie fremde Hilfe anrufen: Der Ombudsmann der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung soll zwischen Kunden und Anbietern vermitteln. Im letzten Jahr musste er das öfter tun als je zuvor, über 5000 Beschwerden erreichten den Ombudsmann, rund 15 Prozent mehr als 2008. Der Löwenanteil der Klagen entfiel dabei auf die Vollversicherung.
Am häufigsten gab es Streit um die medizinische Notwendigkeit von Heilbehandlungen, Krankenhausaufenthalten oder Arzneimitteln. Hier gehen die Ansichten von Patienten und Versicherungen offenbar oft auseinander. Unter den Versicherten scheint sich eine Vollkasko-Mentalität auszubreiten, Versicherer würden zunehmend über das medizinisch Notwendige hinaus für die private Lebensgestaltung in Anspruch genommen, beobachtet der Ombudsmann. So werde die Einnahme von Arzneimitteln zum Dauerzustand, physiotherapeutische Sitzungen werden als Teil der allgemeinen Lebensführung angesehen und statt ambulanter Operationen bestünden zunehmend mehr Versicherte auf Wunschbehandlungen im Krankenhaus.
Gefördert werden diese Entwicklungen durch den boomenden Gesundheitsmarkt. Das Angebot an Wellness und Rehabilitation, Alternativmedizin und Nahrungsergänzungsmitteln mache eine Abgrenzung zunehmend schwierig, so der Ombudsmann.
Wenn Arzt und Versicherung streiten
Zweithäufigster Streitpunkt waren auch 2009 die Arztgebühren. Wenn sich Ärzte und Versicherungen nicht über die Gebührenordnung einig sind, belastet das auch das Verhältnis zum Versicherten. Immerhin: Im letzten Jahr ist die Zahl der Beschwerden schon deutlich gesunken. Wachsend dagegen der Ärger über die Auslegung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Die sind oft so intransparent, dass der Ombudsmann den Versicherten erstmal den genauen Umfang ihres Versicherungsschutzes erklären muss. Mit Verträgen, die auch für den Laien verständlich sind, könnten solche Missverständnisse vermieden werden.
Allerdings sind auch die Versicherten selbst in der Pflicht, so der Ombudsmann: Sie bekämen zwar eine Fülle von Informationsmaterial von der Versicherung, setzten aber ihre Unterschrift unter Beratungsprotokoll und Verträge, ohne diese vorher überhaupt zu lesen. Auch die vorvertraglichen Anzeigepflichten, also beispielsweise Informationen über Vorerkrankungen, werden offenbar oft vernachlässigt. Wer beim Versicherungsabschluss vorsichtig ist., kann sich also eine Menge Ärger im Nachhinein ersparen.
Quelle: ntv.de