Programmiersprache ist nicht geschützt EuGH will kein Ideen-Monopol
02.05.2012, 13:06 UhrDie Programmiersprache und die Funktionalität eines Computerprogramms unterliegen - anders als der Quellcode - nicht dem Urheberrecht. Das hat der Europäische Gerichtshof klargestellt. Damit haben Softwarefirmen, die Alternativsoftware für bestehende Programme schreiben, nun Rechtssicherheit.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Entwicklung von Alternativsoftware für Computerprogramme erheblich erleichtert. Programmiersprachen und die Funktionalität von Computerprogrammen können nicht urheberrechtlich geschützt werden, wie der EuGH nun verkündete. Zur Begründung hieß es, ein über den Quellcode hinausgehender Schutz ermögliche es, "Ideen zu monopolisieren". Dies sei "zum Schaden des technischen Fortschritts und der industriellen Entwicklung".
Im zugrunde liegenden Fall hatte die Firma SAS in Großbritannien ein Programm zur statistischen Datenanalyse entwickelt. Es erlaubt den Nutzern, damit eigene Anwendungsprogramme – sogenannte Scripts - in der SAS-Programmiersprache zu schreiben. Kunden, die ihre in SAS-geschriebenen Scripts nutzen wollen, müssen die Lizenzen immer wieder erneuern. Bei einem Wechsel zu einer anderen Software als SAS müssen die bestehenden Anwendungsprogramme alle in einer anderen Sprache neu geschrieben werden.
Urheberrecht gilt für Quellcode
Das machte sich die beklagte Firma WPL zunutze: Sie sah in dem Programm einen potenziellen Markt für Alternativsoftware, mit der in SAS geschriebene Programme genutzt werden können. WPL kaufte deshalb Lernausgaben des SAS-Systems. Die Firma untersuchte zunächst das SAS-Programm, um seine Funktion zu verstehen und entwickelte darauf angepasste Alternativprogramme. Den Quellcode nutzte WPL dafür nicht.
Darum verstieß die WPL verstieß nicht gegen die Rechte von SAS. Laut Urteil können an einem Computerprogramm nur etwa Quellcodes und andere Ausdrucksformen geschützt werden, "die seine Vervielfältigung in den verschiedenen Datenverarbeitungssprachen erlauben". Dazu zählten aber weder "die Funktionalität eines Computerprogramms noch die Programmiersprache oder das Dateiformat, die im Rahmen eines Computerprogramms verwendet werden". Mit der Entscheidung sind Drittfirmen nun berechtigt, Computerproramme zu kaufen, um sie für die Entwicklung darauf aufbauender Alternativ-Programme zu untersuchen und zu testen.
Quelle: ntv.de, ino/AFP