Auto

Ein Parkplatz Aber zwei Parkscheine

Wenn zwei Kleinwagen auf einem markierten Parkplatz abgestellt werden, müssen die Fahrer dennoch für beide Autos Parkscheingebühr zahlen. Das Oberlandesgericht Koblenz bestätigte jetzt diese Entscheidung des Amtsgerichts Trier vom Februar. Damit sei das Urteil rechtskräftig, teilte das Gericht in Trier mit.

Anders als bei Parkuhren, wo nur einmal bezahlt werden könne, seien Gebühren am Parkscheinautomaten grundsätzlich je Auto zu entrichten (Az.: 8011 Js 23534/02 AG Trier und 1 SS 117/03 OLG Koblenz).

In dem monatelangen Rechtsstreit ging es um fünf Euro Bußgeld, das die Stadt Trier von einem Falschparker aus Trier verlangt hatte und schließlich auf dem Rechtsweg einklagte. Das Amtsgericht verurteilte den Geschäftsmann zu 10 Euro Bußgeld. Sie sind kein Pfiffikus, sondern ein Parksünder, hatte der Richter klar gestellt. Jeder Parkschein müsse hinter der Windschutzscheibe ausgelegt werden.

Der Trierer Geschäftsmann hatte nach eigener Darstellung mit seinem Auto hinter einem bereits auf dem Parkplatz stehenden, kleinen Wagen geparkt. In beiderseitigem Einvernehmen habe nur der andere Fahrer den Parkschein gelöst. Sein Anwalt Stephan Wonnebauer hatte argumentiert, dass eine solche Parkpraxis niemandem schade. Außerdem werde so der knappe Parkraum in Innenstädten besser genutzt.

Quelle: ntv.de

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