Auto

Mietwagenfalle Achtung bei "Polizeiklausel"

Wer ein Auto mietet, sollte seinen Mietvertrag unbedingt auf eine so genannte "Polizeiklausel" prüfen. Darauf weist der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) hin.

Die Klausel verpflichtet dazu, unabhängig vom Versicherungsschutz nach einem Unfall stets die Polizei zu rufen. "Verstößt er dagegen, kann die Mietwagenfirma von ihm die Gesamtkosten, insbesondere den am Leihwagen entstandenen Schaden, sowie den durch die Reparatur verursachten Nutzungsausfall einfordern", erklärte die Organisation. Das Oberlandesgericht Köln habe die Gültigkeit der Polizeiklausel bestätigt und einen Auto-Mieter verpflichtet, 6.600 Euro Reparaturkosten und Zinsen sowie 800 Euro Mietausfall zu zahlen.

Wenn die Polizei nicht kommt, etwa weil es sich um einen Bagatellschaden handelt, rät der KS, sich Datum, Uhrzeit, die angerufene Polizeidienststelle sowie den Namen des Gesprächspartners zu notieren.

Quelle: ntv.de

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