Riskantes Überholmanöver Alleinschuld für Autofahrer
25.05.2004, 15:55 UhrWer bei einem riskanten Überholmanöver einen Unfall provoziert, muss dafür allein die Haftung übernehmen. Das geht aus einem Beschluss des Saarländischen Oberlandesgerichts Saarbrücken hervor. Das Überholen eines anderen Fahrzeugs sei nur zulässig, wenn eine Gefährdung des Gegenverkehrs definitiv ausgeschlossen sei und der Überholvorgang mit Gewissheit gefahrlos beendet werden könne, hieß es in der Urteilsbegründung.
Das Gericht gab damit der Schadenersatzklage eines Motorradfahrers in vollem Umfang statt. Der Kläger trug bei einem Zusammenstoß mit einem ihm entgegenkommenden Auto erhebliche Wirbelsäulenverletzungen davon und ist seitdem querschnittsgelähmt. Der Fahrer des Wagens hatte zum Überholen angesetzt, obwohl er den Motorradfahrer schon gesehen hatte. Zwar trat er noch auf die Bremse, aber es war bereits zu spät.
Der Autofahrer, der darauf plädierte, nicht allein für den Unfall verantwortlich zu sein, da er ja nachgewiesenermaßen noch versucht hatte, abzubremsen und der Kläger ebenfalls viel zu schnell unterwegs gewesen sei, konnte die Richter von seiner Meinung nicht überzeugen. Diese verwiesen vielmehr darauf, dass, wenn auch nur der geringste Zweifel an der Gefahrlosigkeit eines Überholmanövers bestehe, auf dieses verzichtet werden müsse.
Quelle: ntv.de