Auto

Fahrfehler des Vorausfahrenden Auffahrender in der Beweispflicht

Wenn der Unfallhergang sich nicht aufklären lässt, bleibt der Auffahrende auf dem Schaden sitzen, entschied das Gericht.

Wenn der Unfallhergang sich nicht aufklären lässt, bleibt der Auffahrende auf dem Schaden sitzen, entschied das Gericht.

(Foto: picture-alliance / dpa)

Bei einem Auffahrunfall ist der Auffahrende in der Pflicht zu beweisen, dass der vorausfahrende Autofahrer einen Fahrfehler begangen hat.

Wer auffährt muss beweisen, dass der vorausfahrende Autofahrer einen Fahrfehler begangen hat. Das entschied das Saarländische Oberlandesgericht in einem Urteil.

Lasse sich der Unfallhergang nicht aufklären, hafte stets der Auffahrende. Denn gegen ihn spreche der sogenannte Anscheinsbeweis (Az.: 4 U 347/08). Das Gericht hob mit seinem Urteil eine Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken auf und wies die Klage einer Autofahrerin ab. Die Klägerin war auf der Autobahn mit ihrem Wagen auf ein vorausfahrendes Auto aufgefahren. Sie machte geltend, der Autofahrer sei kurz vor ihr von der rechten auf die linke Spur gewechselt und habe dadurch den Auffahrunfall verursacht. Der Autofahrer bestritt dies. Das Landgericht ging daraufhin von einer Mithaftung beider aus.

Das OLG sah dies anders. Den Auffahrenden treffe bei Auffahrunfällen die Beweislast. Das bedeute, wenn sich ein Unfallhergang nicht aufklären lasse, bleibe er auf dem Schaden sitzen.

Quelle: ntv.de, dpa

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